Inlays


Inlays gelten als Einlagefüllungen. Sie können aus Gold, Kunststoff, Keramik und anderen Materialien bestehen. Da in der privaten Krankenversicherung der Übergang von Zahnbehandlung zu Zahnersatz fließend ist, richtet sich die Höhe der Kostenerstattung für Inlays nach dem Einzelfall. Zudem sind die Tarifbedingungen der einzelnen PKV-Anbieter sehr unterschiedlich, wenn es um Inlays geht. Die Kostenerstattung kann je nach Tarif 50 bis 100 Prozent betragen.