Infektionsklausel


In einigen Unfallversicherungen ist eine Infektionsklausel enthalten. Sie besagt, dass infektionsbedingte Erkrankungen, wie FSME und Borreliose nach dem Zeckenstich, Malaria oder Infektionserkrankungen nach einer Impfung, die zu Folgeschäden führen, mit versichert sind.