Helmpflicht
In der Pferdehaftpflicht kann zudem eine Helmpflichtklausel vereinbart werden. Sie besagt, dass Schäden nur dann übernommen werden, wenn der Reiter, ein Fremdreiter oder die Reitbeteiligung einen Helm getragen haben.
In der Pferdehaftpflicht kann zudem eine Helmpflichtklausel vereinbart werden. Sie besagt, dass Schäden nur dann übernommen werden, wenn der Reiter, ein Fremdreiter oder die Reitbeteiligung einen Helm getragen haben.