Die Berufsbezeichnung Heilpraktiker ist geschützt. Die Berufsgruppe ist Ärzten gleichgestellt und es muss eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde vorliegen, damit man als Heilpraktiker arbeiten kann. Die Krankenzusatzversicherung übernimmt dabei, wenn eine entsprechende Police abgeschlossen wurde, die Kosten für den Heilpraktiker, die im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung meist nicht enthalten sind. Beispiele für solche Leistungen durch den Heilpraktiker sind Akupunktur, Autogenes Training oder die Kinesiologie.