Gruppenversicherung


Im Rahmen der Krankenzusatzversicherung trifft man mitunter auf den Begriff Gruppenversicherung. Dabei handelt es sich um bestimmte Krankenzusatzversicherungen, die zum Beispiel für die Mitarbeiter eines Unternehmens oder die Mitglieder eines Vereins abgeschlossen werden. Der Versicherer unterliegt dabei dem Kontrahierungszwang. Gruppenversicherungen können erst ab mindestens zehn Versicherten abgeschlossen werden.