GAP Deckung


Die GAP-Deckung oder auch Differenz-Entschädigung bei Totalschäden besagt, dass Versicherte auch eine Zahlung erhalten, wenn die Anlage nicht wieder aufgebaut wird. Gerade bei Anlagenbetreibern, die eine PV-Anlage auf einem gemieteten Dach installiert haben, kann so etwas vorkommen. Ist das Gebäude total zerstört worden und will der Eigentümer dieses nicht wieder aufbauen, so kann auch der Anlagenbetreiber die Anlage nicht wieder aufbauen. Der reine Zeitwert der Anlage würde dann den restlichen Kreditbetrag unterschreiten. Mit einer GAP-Deckung wird zumindest die Restschuld aus dem Kreditvertrag bezahlt, sofern diese im Rahmen der Versicherungssumme liegt.

Die GAP-Deckung greift beim Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs, sofern dieses geleast oder finanziert wurde. Ersetzt wird dann der noch offene Betrag aus dem Leasing-Vertrag.