Fallpauschalen


In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es die Fallpauschalen schon seit 2004. Sie besagen, dass die Leistungen der Krankenhäuser nicht mehr nach der Anzahl der Tage, die Patienten dort verbleiben, berechnet werden. Eine Fallpauschale wird für eine bestimmte Erkrankung und die durchgeführte Behandlung gezahlt, unabhängig davon, wie lange der Patient im Krankenhaus bleibt.