Viele Vergleichsportale für die Motorradversicherung fragen danach, ob das Anti-Blockier-System (ABS) beim Motorrad vorhanden ist. Grund dafür ist, dass das ABS beim Bremsen auch auf glatten Untergründen das Blockieren der Räder verhindert und das Motorrad sicher lenkbar bleibt. Versicherungen stufen es damit als sicherer im Straßenverkehr ein und senken die Beiträge.
Auf die Höhe der Beiträge der Motorradversicherung haben verschiedene Faktoren Einfluss. Dazu zählt auch die Regionalklasse. Mittels statistischer Werte wird erfasst, wie oft Unfälle in bestimmten Regionen geschehen und wie schwer diese sind. Anhand dieser Statistiken werden die Regionen in die Regionalklassen eingeteilt. Regionen mit wenigen oder nur minder schweren Schäden, sind mit einem geringeren Risiko gleichzusetzen. Eine solche günstige Regionalklasse bedingt demnach auch günstigere Preise für die Motorradversicherung.
Im Straßenverkehr ist jeder Teilnehmer dazu verpflichtet, sorgfältig und bedacht zu agieren. Wer diese Sorgfalt nicht walten lässt, handelt grob fahrlässig. Das kann etwa beim Überfahren einer roten Ampel oder beim Telefonieren mit dem Handy während der Fahrt der Fall sein. Kommt es zum Unfall, verliert man jetzt eigentlich seinen Versicherungsschutz. Allerdings bieten immer mehr Tarife den Verzicht auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“. In diesem Fall leistet die Versicherung auch dann, wenn man grob fahrlässig gehandelt hat.
Ja, die gibt es tatsächlich. So handeln zwar Motorradfahrer, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss ihre Maschine besteigen, grob fahrlässig, sie müssen sich jedoch zumindest eine Teilschuld anrechnen lassen. Oft greift der Versicherungsschutz hier auch gar nicht. Ebenfalls kann die Versicherung bei grob fahrlässigem Verhalten, was zum Diebstahl geführt hat, die Leistung verweigern.
Ja, Saisonkennzeichen bringen dem Motorradfahrer Vorteile, insbesondere, wenn er sein Motorrad ohnehin nur in den Sommermonaten nutzt. Denn die Beiträge in der Motorradversicherung fallen dann geringer aus als bei einem Fahrzeug, das ganzjährig zugelassen ist. Zusätzlich kann von vornherein die Saison, für die das Kennzeichen genutzt wird, festgelegt werden. So spart man sich den zweiten Weg zur Zulassungsstelle, um das Motorrad wieder abzumelden.
Saisonkennzeichen müssen mindestens für zwei Monate beantragt werden. Längstens gelten sie für einen Zeitraum von elf Monaten. Darauf ist unbedingt zu achten.
Die Motorradversicherung leistet für Sach-, Vermögens- und Personenschäden. Diese werden bis zur in der Versicherung vereinbarten Deckungssumme übernommen.
Ja, der Gesetzgeber schreibt vor, dass Vermögensschäden mindestens mit 50.000 Euro abzusichern sind. Sachschäden müssen mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 Euro abgesichert werden, Personenschäden mit 2,5 Millionen Euro. Sofern mehrere Personen geschädigt wurden, ist die Deckungssumme auf mindestens 7,5 Millionen Euro zu erhöhen.
Das Motorrad wird genau wie ein Auto zugelassen. Seit 2008 benötigt man dafür nicht mehr die Doppelkarte der Versicherung, sondern die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Neben dieser Nummer, die auch telefonisch beim Versicherer abgefragt werden kann, benötigt man für die Zulassung des Motorrads noch den eigenen Personalausweis, den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief.
Viele Anbieter der Motorradversicherung bieten einen Schutzbrief als zusätzliche Absicherungsmöglichkeit mit an. Er kann unter anderem kostenfreie Pannenhilfe bieten, ein Ersatzfahrzeug und Übernachtungskosten übernehmen und gilt meist europaweit. Kleinere Unterschiede bei den Leistungen ergeben sich je nach Versicherer. Allerdings gibt es diese Leistungen auch mit anderen Versicherungen und dort oft deutlich günstiger.