Ja, das ist durchaus möglich und spielt vor allem in der Vollkaskoversicherung für Boote eine wichtige Rolle. Denn hier gelten bestimmte Mindestgrenzen, die nicht unterschritten werden dürfen. Damit muss bei einem sinkenden Bootswert nicht zwingend auch ein sinkender Beitrag auftreten.
Sehr alte Boote lassen sich bei vielen Versicherern leider nicht mehr absichern. Das Risiko bei Booten, die über 20 Jahre alt sind, erscheint den Versicherern zu hoch, weshalb sie für diese keinen Schutz mehr anbieten.
Die kostenfreie Fahrtgebietserweiterung besagt, dass Bootsfahrer auch in Gewässern abgesichert sind, in denen sie sich normalerweise nicht aufhalten. Wer also bei der Bootsversicherung angibt, dass er nur in Binnengewässern unterwegs ist, aber im Sommer einmal für ein paar Wochen im Mittelmeer fahren will, der kann dies tun. In der kostenfreien Fahrtgebietserweiterung sind solche vorübergehenden Änderungen des Fahrtgebiets oft bis zu einer Dauer von sechs Wochen jährlich möglich. Allerdings gilt die Fahrtgebietserweiterung nur in der Vollkasko Bootsversicherung. Die Haftpflichtversicherung bietet weltweite Deckung.
Ja, in der Vollkasko kann auch der Außenbordmotor mitversichert werden. Allerdings muss dessen Wert dann mit eingerechnet werden. Der reine Wert des Bootes reicht hier also nicht aus.
Ja, auch der Trailer kann mitversichert werden, meist schon in der Teilkasko. So ist er gegen Explosion, Sturm, Diebstahl, Brand, Blitzschlag und höhere Gewalt abgesichert.
In diesem Fall besteht eine Eigentümergemeinschaft. Diese gilt dann als Versicherungsnehmer. Grundsätzlich sind Eigentümergemeinschaften versicherbar, allerdings muss dies schon beim Antrag auf die Versicherung angegeben werden.
Vielfach ist das nicht möglich, da auch die Zeiten außerhalb der Saison in die Preise mit eingerechnet wurden.
Die Bootsversicherung verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn sie nicht mit einer dreimonatigen Frist vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird. Sie endet automatisch, wenn das versicherte Boot verkauft wird. Dann ist allerdings eine Kopie des Kaufvertrags vorzulegen.
Ja, grundsätzlich bietet die Bootsversicherung auch Schutz für Boote, die verchartert werden. Sofern die Vercharterung mit Skipper erfolgt, ist das problemlos möglich. Sollte der Skipper nicht mit verchartert werden, wird bei den meisten Anbietern allerdings eine intensivere Prüfung durchgeführt.
Die Taxe bezeichnet den Wert des Bootes. Wird eine feste Taxe vereinbart, wird der Wert für fünf Jahre festgeschrieben. Danach ist er erneut zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. Ist der Wert gleich geblieben, kann er für weitere fünf Jahre festgeschrieben werden.