Die Gewässerschadenhaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen für private Eigenheimbesitzer. Sie ist auch unter den Namen Heizöltank- oder Öltank-Versicherung bekannt. Sie schützt vor Gefahren, die von einem Heizölkessel ausgehen. Auch andere Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen versehen sind, werden über die Gewässerschadenhaftpflicht abgesichert.
Wer sein Eigenheim mit Heizöl beheizt, braucht einen Öltank. Dieser kann im Laufe der Jahre Lecks ausbilden, so dass Öl austritt. Versickert dieses im Erdreich und gelangt womöglich gar ins Grundwasser, können schwere Schäden auftreten. Beispielhaft seien hier die Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser genannt. Durch letzteres kann es sogar zu Erkrankungen Dritter kommen, so dass Schmerzensgeld und Behandlungskosten gezahlt werden müssen. Generell gilt in Deutschland nämlich bei der Haftpflicht das Verursacherprinzip. Wer einen defekten Heizölkessel betreibt, muss sich Schäden, die von diesem ausgehen, anrechnen lassen. Die Schäden müssen in unbegrenzter Höhe beglichen werden, sobald der Heizölkessel-Besitzer fahrlässig oder auch komplett ohne eigenes Verschulden gehandelt hat.
Da die finanziellen Forderungen, die aus solchen Schäden resultieren, in die Millionen gehen können, ist die Gewässerschadenhaftpflicht in jedem Fall empfehlenswert. Sie übernimmt dabei im Schadensfall folgende grundlegenden Aufgaben:
Schäden, die von der Gewässerschadenhaftpflicht abgedeckt sind, können durch austretendes Heizöl aus undichten Leitungen, durch brechende Rohrleitungen aufgrund Bodenabsenkungen, durch durchgerostete Öltanks oder ähnliches entstehen. Konkret übernimmt die Gewässerschadenhaftpflicht dann folgende Kosten:
Die Gewässerschadenhaftpflicht sichert grundsätzlich den Eigentümer einer Anlage (Heizöltank) ab. Dieser kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Personen, die im Auftrag des Eigentümers Wartungsarbeiten, Betreuungs- und Verwaltungs- sowie Reinigungsarbeiten an der Anlage im Rahmen eines Arbeitsvertrags verrichten, sind ebenfalls regelmäßig mit abgesichert.
Bei einigen Versicherern besteht mittlerweile die Möglichkeit, die Gewässerschadenhaftpflicht im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung mit abzuschließen. Dies ist allerdings nur bei sehr kleinen Heizöltanks realisierbar. Trotzdem kann es sich für die Eigenheimbesitzer lohnen, bei der vorhandenen Privathaftpflicht einmal nachzufragen. In allen anderen Fällen muss eine eigene Police abgeschlossen werden, wobei ein umfassender Vergleich der Preise und Leistungen in jedem Fall erfolgen sollte.