Zahnersatzleistungen


Die private Krankenzusatzversicherung in Form einer Zahnzusatzversicherung zahlt für den Zahnersatz. Hier kommt es auf den Tarif an: So werden in der Regel 20 bis 90 Prozent der Kosten gezahlt, wobei dieser Prozentsatz sich häufig auf den Selbstbehalt des Versicherten bezieht. Das heißt, dass von den Gesamtkosten zunächst die Kostenübernahme durch die GKV abgezogen wird. Andere Tarife berücksichtigen die Kostenübernahme durch die GKV gar nicht und zahlen einen Prozentsatz der gesamten Rechnung.