Das Mutterschaftsgeld gehört zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen. Es wird Frauen innerhalb der Mutterschutzfrist gezahlt, die in § 13 Mutterschutzgesetz geregelt ist. Das Mutterschaftsgeld ist der durchschnittliche Lohn, der in den letzten drei Monaten vor der Niederkunft ausgezahlt wurde.