Chronikerregelung


Die Chronikerregelung in der gesetzlichen Krankenversicherung wurde bereits im Jahr 2008 verändert. So muss eine chronische Erkrankung vor dem 01.04.2007 festgestellt worden sein und die Patienten müssen sich an die Behandlungs- und Therapiepläne der Ärzte gehalten haben. Wurde die chronische Erkrankung nach dem Stichtag diagnostiziert, so müssen regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen nachgewiesen werden. In der Chronikerregelung heißt es weiterhin, dass chronisch kranke Patienten maximal ein Prozent ihres Einkommens als Zuzahlung leisten müssen. Danach erhalten sie die Befreiung von Zuzahlungen.