Häufige Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung

1. Wer ist versichert?

Versichert sind der Versicherungsnehmer und seine ganze Familie. Dazu zählen auch Kinder, die zwar über 18 Jahre alt sind, aber sich noch in der ersten Ausbildung befinden. Sollte die Ausbildung bereits mit 17 Jahren beendet sein, greift die Haftpflichtversicherung der Eltern nicht mehr.

2. Wann greift der Versicherungsschutz?

Die private Haftpflichtversicherung leistet grundsätzlich bei privat verursachten Schäden. Das kann die zerbrochene Vase bei Bekannten sein oder der Tritt auf die Brille eines Freundes. Entstehen Schäden im Zusammenhang mit der beruflichen, ehrenamtlichen oder vereinsmäßigen Tätigkeit, so greift die private Haftpflichtversicherung nur dann, wenn ein entsprechender Zusatzschutz vereinbart wurde.

3. Lohnt sich auch in der privaten Haftpflichtversicherung ein Tarifwechsel?

Ja, gerade sehr alte Verträge, die schon seit vielen Jahren laufen, sollten einer gründlichen Prüfung unterzogen werden. Greifen hier noch veraltete Vertragsbedingungen, sind viele Risiken gar nicht mit abgesichert, die aber durchaus nützlich sind. Hier empfiehlt sich unser Online Tarifrechner der privaten Haftpflichtversicherung.

4. Wie kann ich die private Haftpflichtversicherung kündigen?

Auch bei der privaten Haftpflichtversicherung kann man zwischen der fristgerechten und der fristlosen Kündigung unterscheiden. Letztere kommt etwa nach Schadensfällen oder einer Prämienerhöhung in Betracht. Die fristgemäße Kündigung ist zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich, die Kündigungsfrist beträgt dabei drei Monate.

5. Wie verhalte ich mich im Schadensfall?

Kommt es zum Schadensfall, muss die Versicherung unverzüglich darüber informiert werden. Innerhalb maximal einer Woche muss der Schaden gemeldet werden. Dabei sind das Datum und der Ort des Schadens zu nennen, die geschädigten Personen, die Ursache des Schadens und der Schadenshergang. Meist erhalten Versicherte anschließend eine Schadensanzeige, die sie unterzeichnet zurücksenden müssen. Wichtig: Auch Geschädigte müssen ihre Ansprüche zeitnah geltend machen.

6. Kann die private Haftpflichtversicherung die Zahlung auch verweigern?

Ja, es gibt mehrere Gründe, aus denen die Leistung verweigert werden kann. Beispiele dafür sind eine zu spät eingereichte Schadensmeldung, ein vorsätzlich herbeigeführter Schaden, Schäden, die durch deliktunfähige Kinder verursacht wurden oder durch Kraftfahrzeuge. Auch mangelndes Verschulden des Versicherten führt zur Verweigerung einer Zahlung.

7. Bietet die private Haftpflichtversicherung auch im Ausland Schutz?

Ja, im Ausland schützt die private Haftpflichtversicherung ebenfalls. Allerdings kann es hier zu begrenzten Zeiträumen für die Auslandsaufenthalte kommen, die je nach Versicherung sehr unterschiedlich ausfallen können. Daher ist der Vertrag hier genau zu überprüfen.

8. Kann ich den Schutz der privaten Haftpflichtversicherung im Ausland verlängern?

Ja, wer einen längeren Aufenthalt im Ausland plant, kann einen Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer stellen. Wichtig dabei: Die Geltungsdauer bezieht sich stets auf einen ununterbrochenen Aufenthalt im Ausland. Schon die Heimreise über Weihnachten kann also zu einer Unterbrechung des Auslandsaufenthalts führen und die Geltungsdauer von neuem beginnen lassen.

9. Kann der neue Ehepartner in die alte Haftpflichtversicherung mit aufgenommen werden?

Besteht eine Haftpflichtversicherung im Single-Tarif, so gilt sie nur für den Versicherten selbst. Heiratet dieser später, so kann der neue Ehepartner kostenfrei mitversichert werden. Allerdings muss die Änderung der persönlichen Lebensumstände der Versicherung zeitnah mitgeteilt werden.

10. Welche Zusatzleistungen in der privaten Haftpflichtversicherung sind sinnvoll?

Es gibt eine Reihe von Zusatzleistungen in der privaten Haftpflichtversicherung, die sinnvoll sind. Zu diesen zählen die Forderungsausfalldeckung, die Leistungen für deliktunfähige Kinder und die Absicherung von Mietsachschäden oder dem Schlüsselverlust.

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