Photovoltaik-Versicherung

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Gebäude und Grund - Photovoltaikversicherung

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Die Photovoltaikversicherung: Wichtig für jeden Anlagenbetreiber


Wer eine Photovoltaikanlage sein Eigen nennt, darf sich nicht nur über selbst erzeugten und genutzten Strom freuen, sondern verkauft diesen oft auch gewinnbringend an den Energieversorger. Dennoch sollte jeder Photovoltaikanlagenbetreiber eine Photovoltaikversicherung abschließen. Dabei handelt es sich um eine spezielle Elektronikversicherung für PV-Anlagen.

Was bietet die Photovoltaikversicherung?


Die Photovoltaikversicherung bietet einen optimalen Schutz, der sich nicht nur auf die Solarmodule auswirkt. Auch die zur PV-Anlage gehörenden Geräte, wie der Einspeisezähler und der Wechselrichter werden mit abgesichert. Generell leistet die Photovoltaikversicherung für Schäden an der Anlage und den zughörigen Geräten durch

  • Wasser,
  • Sturm,
  • Feuer und
  • Vandalismus.

Die sonst üblichen Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen greifen in diesem Fall meist nicht, so dass eine gesonderte Photovoltaikversicherung ratsam ist.

Photovoltaikversicherung lässt sich individuell anpassen

Eine Photovoltaikversicherung lässt individuelle Vereinbarungen entsprechend der persönlichen Anforderungen zu. Dadurch kann jede Versicherungspolice den Besonderheiten der Anlage angepasst werden. So können sich die Versicherten beispielsweise für zusätzliche Leistungen entscheiden. Der Überspannungsschutz ist bei einigen Anbietern eine solche zusätzliche Leistung. Er sollte aber generell eher von Haus aus in den Verträgen mit inkludiert sein. Weiterhin sollte man einen Ertragsausfallersatz mit einschließen. Fällt die Anlage einmal aus, ist nicht nur der selbst genutzte Strom weg, ein Schaden entsteht auch dadurch, dass kein Strom mehr ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet werden kann.

Die Betreiberhaftpflicht sollte enthalten sein

Zusätzlich sollte in jeder Photovoltaikversicherung die Betreiberhaftpflicht enthalten sein. Sollte eine dritte Person durch die PV-Anlage geschädigt werden, greift diese. Die private Haftpflicht würde zwar im Normalfall einspringen, allerdings handelt es sich beim Betrieb der PV-Anlage häufig um eine unternehmerische Tätigkeit. Dadurch greift die private Haftpflichtversicherung eben nicht mehr.

Die Betreiberhaftpflicht schützt dabei vor drei grundlegenden Risiken:

  1. Teile fallen herunter und verletzen Passanten
  2. Es kommt zu Problemen bei der Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz (z. B. Schäden am öffentlichen Netz)
  3. Es kommt zu Umweltschäden (z. B. Feuer an der Anlage, das das Eigentum Dritter schädigt)

Montageversicherung als Photovoltaikversicherung

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine Montageversicherung für Photovoltaikanlagen abzuschließen. Dies ist für

  • Lieferanten,
  • Hersteller und
  • Montagefirmen

sinnvoll. Schäden, die durch Material- und Montage-, aber auch Konstruktionsfehler entstehen, sind darin abgedeckt. Weiterhin sind Schäden durch

  • Feuer,
  • Wasser,
  • Nagetiere,
  • Diebstahl,
  • Vandalismus,
  • Überspannung,
  • Fahrlässigkeit und
  • Ungeschicklichkeit

abgesichert.

Selbstbeteiligung in der Photovoltaikversicherung?


Auch bei der Photovoltaikversicherung können Versicherte sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Die senkt den laufenden Beitrag, muss aber auch in jedem einzelnen Schadensfall gezahlt werden.

Für welche Kosten kommt die Photovoltaikversicherung auf?


Die Photovoltaikversicherung kommt für eine ganze Reihe von anfallenden Kosten auf. Dazu zählen

  • Dekontamination,
  • Aufräumungsarbeiten,
  • Entsorgungskosten,
  • Erd-, Pflaster, Stemm- und Maurer-Arbeiten,
  • Bewegungs- und Schutzkosten,
  • Bereitstellung eines Provisoriums und
  • Bergungsarbeiten.

Je nach Tarif können die übernommenen Kosten je Kostenart begrenzt sein. Darauf ist beim Abschluss der Versicherung zu achten.

Wann leistet die Photovoltaikversicherung nicht?


Wie in jeder Versicherung sieht man auch in der Photovoltaikversicherung eine Reihe von Leistungsausschlüssen vor. Dazu zählen zum Beispiel

  • Garantieschäden,
  • Verschleiß und normale Abnutzung,
  • Schäden durch Krieg und Kernenergie,
  • Schäden durch vorsätzliche Zerstörung,
  • Schäden durch Mängel, die vor Vertragsabschluss bekannt waren.
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