Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

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Die Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, auch als Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bekannt, hat für alle Immobilieneigentümer eine wichtige Bedeutung. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Risiken, die mit dem Immobilienbesitz einhergehen. Wir zeigen auf, wofür die Grundbesitzerhaftpflicht leistet und worauf beim Abschluss dieser Versicherung zu achten ist.

Was ist in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgesichert?


Egal, ob ein Dachziegel herunterfällt und Passanten verletzt oder der vereiste Gehweg vor dem eigenen Grundstück zu Stürzen führt – der Immobilienbesitzer muss für diese Schäden haften. Die Kosten dafür können, insbesondere bei Personenschäden, sehr hoch ausfallen und den Haus- und Grundbesitzer schnell in den finanziellen Ruin treiben. Die private Haftpflichtversicherung leistet in diesen Fällen nicht zwingend. Zumindest wenn Haus und Grund vermietet sind, kommt sie dafür nicht auf.

Wichtig sind ausreichend hohe Deckungssummen von mehreren Millionen Euro, gerade für die Personenschäden. Zu beachten ist, dass die Deckungssumme sich auf die Beiträge auswirkt, allerdings machen hohe Deckungssummen nur geringe Beitragserhöhungen nötig.

Ebenso sollte man sich in der privaten Haftpflichtversicherung erkundigen, ob diese für Haftpflichtschäden aufkommt, die mit dem Grundbesitz zusammenhängen. Oft ist das nämlich möglich, wenn lediglich ein Zimmer oder eine kleine Einliegerwohnung vermietet sind.

Typische Schadensfälle, für die die Grundbesitzerhaftpflicht aufkommt


Ein paar typische Schadensfälle, für die die Grundbesitzerhaftpflicht aufkommt, haben wir ebenfalls zusammengestellt:

  • Dachziegel fällt herunter, weil er lose war oder durch einen Sturm abgedeckt wurde
  • Lose Gehwegplatte führt zum Sturz von Passanten
  • Schlechte Beleuchtung von Wegen und/oder Hauseingängen führt zu Stürzen

Es zeigt sich also, dass der Eigentümer nicht einmal direkt verantwortlich für einen entstandenen Schaden sein muss, um in die Haftung genommen zu werden. Generell ist er zwar dafür verantwortlich, das Haus und das Grundstück in einwandfreiem Zustand zu halten, doch sind unvorhersehbare Naturgewalten, wie der Sturm, der das Dach abdeckt, eben nicht zu beeinflussen.

Die wichtigsten Leistungen der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht


Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung soll den Immobilieneigentümer in erster Linie schadlos halten, wenn Ansprüche von Dritten gegen ihn geltend gemacht werden. Sie kommt dabei für klassische Personen- und Sachschäden auf. Entwurzelt der heftig wütende Sturm einen Baum auf dem Grundstück, der umfällt und dabei einen PKW eines Dritten beschädigt, ist der Schaden genauso abgesichert, wie der Sturz eines Besuchers auf der zu stark gebohnerten Treppe.

Die Versicherung überprüft dabei, inwieweit der Immobilienbesitzer für den Schaden verantwortlich war. Auch die Berechtigung gestellter Ansprüche wird überprüft. Sind diese nicht berechtigt, werden sie von der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgewehrt, notfalls auch vor Gericht. Somit ist eine passive Rechtsschutzversicherung auch in der Grundbesitzerhaftpflicht enthalten. Bei vermieteten Gebäuden übernimmt sie ebenfalls die Haftung. Denn grundsätzlich gilt: Auch wenn der Vermieter die Schneeräumpflicht auf die Mieter überträgt, ist er haftbar, sollte etwas passieren.

Kosten der Grundbesitzerhaftpflicht lassen sich auf die Betriebskosten umlegen


Vermieter dürfte es freuen: Die Kosten für die Grundbesitzerhaftpflicht können in der Betriebskostenabrechnung als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Allerdings ist das nur möglich, wenn die Nebenkosten bereits im Mietvertrag allesamt ordentlich aufgeschlüsselt sind. Das heißt, dass eine pauschale Angabe, wie „Der Mieter trägt alle Versicherungskosten“ dafür nicht ausreicht.

Grundbesitzerhaftpflicht auch bei Eigentümergemeinschaften abschließen


Wer eine Eigentumswohnung bewohnt oder vermietet, befindet sich in einer Eigentümergemeinschaft. Auch hier sollte die Grundbesitzerhaftpflicht abgeschlossen werden, da sie für Gefahren auf dem gemeinschaftlichen Eigentum, wie dem Treppenhaus, aufkommt.

Kommt es zum Verkauf der Wohnung, ist Vorsicht geboten: Die Grundbesitzerhaftpflicht geht, anders als die Wohngebäudeversicherung, nicht auf den neuen Eigentümer über. Dieser muss selbst eine entsprechende Versicherung abschließen. Der Verkäufer kann seine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht frühestens mit der Umschreibung der Eigentumsverhältnisse im Grundbuch kündigen.

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