Häufige Fragen zur Wohngebäudeversicherung

1. Warum ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll?

Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Eigentümer von Immobilien sinnvoll, da sie für deren Wiederaufbau nach einer Zerstörung aufkommt. Auch bei kleineren Schäden am Gebäude bietet sie den Eigentümern finanzielle Unterstützung.

2. Wie sollte ich mich im Schadensfall verhalten?

Tritt ein Schadensfall ein, so ist dieser der Wohngebäudeversicherung unverzüglich zu melden. Die Schäden sollten detailliert aufgelistet werden. Vorhandene Rechnungen können direkt eingereicht werden. Verzichten sollte man auf die vorzeitige Entsorgung der beschädigten Gegenstände, da die Versicherung diese vielleicht noch einmal begutachten will. Zeugenaussagen und Fotos dienen der Beweissicherung.

3. Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem in der Police genannten Versicherungsbeginn. Voraussetzung dafür ist, dass der Erstbeitrag fristgemäß bezahlt wird.

4. Welche Leistungen sollte ich einschließen?

In den Standardtarifen der Wohngebäudeversicherung sind die Risiken Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel abgedeckt. Darüber hinaus kann man Überspannungsschäden oder die eigene Fahrlässigkeit mit absichern. Gesondert müssen meist auch Schwimmbäder und Photovoltaikanlagen abgesichert werden. Ratsam ist zudem ein Schutz gegen Elementarschäden.

5. Wie hoch sollte die Deckungssumme ausfallen?

Ideal ist eine Deckungssumme nach dem gleitenden Neuwert. Dafür wird der Wert des Gebäudes im Jahr 1914 ermittelt. Dieser wird mittels des Bundesbauindex auf den heutigen Wert umgerechnet. So kann garantiert werden, dass stets der aktuelle Wert des Gebäudes versichert ist. Die Beiträge verändern sich dadurch jedoch jährlich. Zwar ist auch die Absicherung über einen Wert pro Quadratmeter möglich, im Totalschadensfall allerdings wenig interessant für den Versicherungsnehmer.

6. Wodurch werden die Beiträge beeinflusst?

Die Beiträge in der Wohngebäudeversicherung sind abhängig vom gewählten Leistungsumfang, der Bauweise des Hauses, der geografischen Lage des Gebäudes und dem Wert des Gebäudes.

7. Kann ich die Beiträge für die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzen?

Beiträge für die Wohngebäudeversicherung des selbst genutzten Wohnhauses lassen sich steuerlich nicht geltend machen, da es sich um eine Sachversicherung handelt und Privatpersonen nur Versicherungen, die für sie selbst gelten, absetzen können. Handelt es sich jedoch um eine Wohngebäudeversicherung für ein vermietetes Gebäude, so können die Beiträge als Werbekosten steuerlich geltend gemacht werden.

8. Welche Steuern muss ich auf die Wohngebäudeversicherung zahlen?

Staatlich festgelegt ist die Versicherungssteuer, die auch auf die Wohngebäudeversicherung anfällt. Sie entspricht den aktuellen Regelungen zur Versicherungssteuer.

9. Wie kann ich die Wohngebäudeversicherung kündigen?

Die Wohngebäudeversicherung kann wie jede Versicherung mit einer dreimonatigen Frist zum Laufzeitende gekündigt werden. Dabei sind keine besonderen Gründe anzugeben. Wird die Frist verpasst, läuft die Versicherung automatisch ein Jahr weiter. Eine vorzeitige Kündigung ist nach der Regulierung eines Schadensfalls binnen eines Monats möglich. Sonderkündigungen sind möglich nach einer Prämienerhöhung ohne Leistungsausweitung (Ausnahmen bei der gleitenden Neuwertversicherung).

10. Was passiert mit der Wohngebäudeversicherung beim Verkauf des Hauses?

Wer das versicherte Gebäude verkauft, verkauft damit auch die Gebäudeversicherung. Die Beitragszahlungspflicht geht auf den neuen Eigentümer über. Er erhält aber ein Sonderkündigungsrecht. In jedem Fall ist der Eigentümerwechsel der Versicherung zeitnah mitzuteilen.

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