Gebäudeversicherung

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Gebäudeversicherung: Optimaler Schutz für Ihre Immobilie


Zu den besonders wichtigen Versicherungen gehört auch die Wohngebäudeversicherung. Sie wird von vielen Banken bei der Finanzierung eines Hauses sogar vorgeschrieben, andernfalls gibt es die Finanzierung nicht. Und die Wohngebäudeversicherung hilft natürlich auch dem Bauherrn, der den gesamten Schaden ersetzt bekommt.

Welche Gefahren versichert die Wohngebäudeversicherung?


Die Wohngebäudeversicherung tritt in der Regel als verbundene Wohngebäudeversicherung auf, da sie verschiedene Gefahren absichert. Zu ihnen zählen

  • Blitzschlag,
  • Brand,
  • Elementarschäden (Hochwasser, Sturm, Starkregen),
  • Explosion und Implosion,
  • Leitungswasser,
  • Sturm und Hagel,
  • Schäden durch Luftfahrzeuge,
  • Naturgewalten (Hochwasser, Erdbeben, Rückstau…) und
  • gefahrerhöhende Umstände (Gebäude wird unter Denkmalschutz gestellt, Baumaßnahmen machen es erforderlich, dass das Dach zeitweise entfernt wird…)

Gerade die gefahrerhöhenden Umstände müssen der Versicherung zeitnah mitgeteilt werden, damit sie reagieren kann.

Was versichert die Wohngebäudeversicherung und was nicht?


Die Wohngebäudeversicherung soll das Gebäude absichern, wie der Name schon sagt. Dennoch gibt es hier einige Ausnahmen.

Diese Dinge sind versichert

Das Gebäude mit all seinen Gebäudebestandteilen ist in der Wohngebäudeversicherung abgesichert. Das heißt, dass es mit dem Erdboden verbunden sein muss. Das geschieht beim Wohnhaus über die Bodenplatte oder den Keller. Ein Gartenhaus ist daher nicht unbedingt als Gebäude anzusehen, der Carport kann es dagegen schon sein, sofern er fest mit dem Grundstück verbunden ist.

Gerade bei den Gebäudebestandteilen ergeben sich jedoch schwierige Abgrenzungen. So ist die Einbauküche nur dann als Gebäudebestandteil zu sehen und in der Wohngebäudeversicherung abgesichert, wenn sie eigens für das Gebäude angefertigt wurde. Wurde sie dagegen nur geringfügig angepasst und angeschraubt, zählt sie zum Hausrat und fällt somit in die Hausratversicherung.

Weiterhin ist es entscheidend, wer Gebäudebestandteile anschafft. Wurde eine Einbauküche vom Vermieter eingebaut, so zählt sie als Gebäudebestandteil. Hat der Mieter sie erworben, so ist sie zu dessen Hausrat zu zählen.

Weiterhin können folgende Dinge versichert sein:

  • Terrassen,
  • gemauerte Pools (Grundstücksbestandteile, da fest mit dem Grundstück verbunden),
  • Dachziegel,
  • Fußbodenfliesen,
  • Farbe im Keller (beweglich, dienen aber der Zweckbestimmung oder Instandhaltung des Gebäudes = Gebäudezubehör).

Diese Dinge werden in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert

Doch es gibt auch Dinge, die in der Wohngebäudeversicherung nicht versichert sind. Dazu zählen Photovoltaikanlagen und alle zu ihnen gehörenden Installationen. Grund dafür, sie dienen nicht zwingend dem Wohnzwecke als solches. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn PV-Anlagen ausschließlich zur Eigennutzung installiert werden. Mehr dazu hier.

Ebenso wenig wird der Rohbau von der Wohngebäudeversicherung abgedeckt. Nicht bezugsfertige Gebäude, wie sie beim Neubau mit dem Rohbau entstehen, sind über die Feuer-Rohbauversicherung abgesichert. Sie wandelt sich in der Regel mit Bezugsfertigkeit in die Wohngebäudeversicherung um.

FINANZtest-online sagt:

"...Eine Gebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm und Hagel ab. Naturgefahren wie Überschwemmung durch Starkregen oder Erdbeben und Schneedruck fallen unter den sogenannten Elementarschutz. Die Preise für Wohngebäudeversicherungen variieren stark je nach Tarif, Anbieter und Risikozone. Aktuell steigen die Preise erheblich...”(03.11.2023)

Die gleitende Neuwertversicherung


In der Wohngebäudeversicherung ist häufig die Rede von der gleitenden Neuwertversicherung. Dies besagt, dass die Versicherungssumme Jahr für Jahr um einen bestimmten Faktor erhöht wird. Dieser ist amtlich bestimmt und soll die Baukosten in Deutschland darstellen. Somit kann garantiert werden, dass das Gebäude bei einer vollständigen Zerstörung auch Jahrzehnte nach dem Bau wieder vollständig errichtet werden kann.

Die Berechnung der Beiträge und Prämien ergibt sich in der Wohngebäudeversicherung anhand der Bauart des Hauses. Ein Massivhaus mit festem Dach wird besonders günstig versichert, wohingegen das Haus mit Strohdach mit höheren Beiträgen rechnen muss. Grund dafür ist seine erhöhte Anfälligkeit gegenüber Feuer- und Sturmschäden.

Typische Kombinationen in der Wohngebäudeversicherung


Die Wohngebäudeversicherung wird fast immer mit einer Feuer-Rohbauversicherung und einer Bauleistungsversicherung kombiniert. Deren Abschluss muss in der Regel auch der finanzierenden Bank nachgewiesen werden, da sie allen Parteien als Sicherheit dient.

Feuer-Rohbauversicherung

Die Feuer-Rohbauversicherung schützt ein im Bau befindliches Gebäude bis zu dessen Bezugsfertigkeit vor Schäden durch

  • Brand,
  • Explosion,
  • Blitzschlag und
  • Anprall/Absturz von Luftfahrzeugen.

Sobald das Gebäude bezugsfertig ist, erlischt der Schutz aus der Feuer-Rohbauversicherung und die Wohngebäudeversicherung greift. Damit ist zusätzlich der Schutz gegen Schäden durch Leitungswasser, Hagel und Sturm gewährleistet. Die Feuer-Rohbauversicherung kann dabei in der Regel zwischen sechs und zwölf Monaten kostenfrei gewährt werden, wenn eine mehrjährige Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.

Die Bauleistungsversicherung

Ebenfalls denkbar und in der Praxis häufig anzutreffen, ist die Bauleistungsversicherung. Sie bietet den Schutz der Bauteile und –stoffe auf dem Baugrundstück. Sie sind gegen Schäden durch Vandalismus und ungewöhnliche Witterungseinflüsse geschützt.

Welche Kosten werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen?


Die Wohngebäudeversicherung übernimmt nicht nur die Kosten des Schadens selbst, also etwa den Wiederaufbau des Hauses. Darüber hinaus sollte eine gute Wohngebäudeversicherung auch Kosten für die

  • Dekontamination des Erdreichs,
  • Aufräumarbeiten,
  • Abbrucharbeiten,
  • Bewegungs- und Schutzkosten und
  • Entfernung durch Sturm umgestürzter Bäume

übernehmen. Ebenso können Mietausfälle (tatsächlich und/oder kalkulatorisch) übernommen werden.

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