| Voraussetzung: |
Regelmäßiges Einkommen durch nichtselbständige Beschäftigung
min. 6 Monate
beim aktuellen Arbeitgeber
keine negative SCHUFA-Auskunft
letzte Gehaltsabrechnung |
Gehaltsnachweise der letzten zwei Monate
Bei Freiberufler: aktueller Jahresabschluss, BWA und EkSt-Bescheid
min. 6 Monate
beim aktuellen Arbeitgeber
keine negative SCHUFA-Auskunft |
ab 18 Jahre
min. 6 Monate
beim aktuellen Arbeitgeber
keine negative SCHUFA-Auskunft
Gehaltsnachweise der letzten zwei Monate
aktueller Kontoauszug bei größeren Summen
Kopie des Personalausweises |
ab 18 Jahre
min. 3 Monate
beim aktuellen Arbeitgeber
keine negative SCHUFA-Auskunft
Gehaltsnachweise der letzten zwei Monate
Bei Freiberufler: aktueller Jahresabschluss, BWA und EkSt-Bescheid |