Zusatzversicherung


In die Rürup Rente können verschiedene Zusatzversicherungen integriert werden, wie Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Risikolebensversicherungen. Deren Beiträge dürfen aber nicht mehr als 49 Prozent des gesamten Beitrags zur Rürup Rente ausmachen, um die steuerliche Förderung auch weiter zu erhalten.