Todesfall


Auch der Todesfall gehört zu den versicherten Risiken in der Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Er berechtigt zum Rücktritt von oder Abbruch der Reise. Das gilt nicht nur für den Tod des Versicherten, sondern auch den Tod naher Angehöriger oder Personen, die nicht mitreisende Kinder oder pflegebedürftige Angehörige während der Reise betreuen sollten.