Rentengarantiezeit


Beim Abschluss eines privaten Altersvorsorgevertrages kann eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Dies bedeutet, dass die Rente mindestens über den vereinbarten Zeitraum hinweg gezahlt wird. Die Zahlung erfolgt auch nach dem Tod des Versicherten weiter an dessen Hinterbliebene. Sie können sich die noch verbleibenden Rentenzahlungen außerdem durch eine Kapitalabfindung abgelten lassen.

Ebenfalls kann in der Sofortrente eine Rentengarantiezeit vereinbart werden. Sie besagt, dass die Rentenzahlungen über einen bestimmten Mindestzeitraum geleistet werden, unabhängig davon, ob der Versicherte noch lebt oder nicht. Im Todesfall erfolgt die Auszahlung an die Hinterbliebenen bis zum Ende der Rentengarantiezeit.