Private Pflegepflichtversicherung


Seit 1995 müssen selbst privat Versicherte eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Die Kosten dafür werden meist in den Gesamtbeitrag der privaten Krankenvollversicherung eingerechnet, aber genauso in Tarife für Beihilfeberechtigte. Die private Pflegepflichtversicherung entspricht in ihrem Leistungsumfang der gesetzlichen Pflegeversicherung und deckt damit nur einen geringen Teil der im Pflegefall anfallenden Kosten. Die private Pflegepflichtversicherung kann allerdings auch bei einem anderen Krankenversicherer abgeschlossen werden, als dem, bei dem die Krankenvollversicherung besteht. Dafür hat der Versicherte ab Vertragsabschluss sechs Monate Zeit.