Pflegebedürftigkeit


Wurde eine Person zur Pflege Angehöriger abgestellt, die kurzfristig ausfällt, so kann dies ein Rücktrittsgrund für die Reise sein. Die Reiserücktrittsversicherung muss dann leisten.

Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wird im Sozialgesetzbuch geregelt und klar definiert. Danach sind Menschen pflegebedürftig, die aufgrund körperlicher oder seelischer Erkrankungen nicht mehr in der Lage sind, die Aktivitäten des täglichen Lebens ohne fremde Hilfe auszuführen.