Ortskrankenkassen


Die Ortskrankenkassen, am bekanntesten ist wohl die AOK, sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gelten als juristische Personen des öffentlichen Rechts und werden für einen Bezirk oder Gemeindeverband errichtet. In bestimmten Fällen sind Arbeitslose und Rentner automatisch den Ortskrankenkassen anzugliedern.