Optionstarife PKV


Die Optionstarife PKV wurden von den Krankenversicherern angeboten, als die Dreijahresfrist galt. Diese lief Ende 2010 aus und besagte, dass gesetzlich Versicherte die Versicherungspflichtgrenze mindestens drei Jahre lang überschreiten mussten, bevor sie in die private Krankenversicherung wechseln konnten.

Mit Abschluss eines Optionstarifes konnte man sich das Recht zusichern, später in der PKV aufgenommen zu werden. Dann war eine erneute Gesundheitsprüfung nicht mehr nötig, die Aufnahme erfolgte trotzdem. Wenn die Option nach Ablauf der Versicherungszeit nicht in Anspruch genommen wird, kann auch eine private Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden.

Bei einem Optionstarif werden verschiedene Tarifvarianten vereinigt. Die können sich durch unterschiedliche Zinsniveaus oder Laufzeiten auszeichnen. Der Bausparer hat bei einem klassischen Optionstarif auch nach Vertragsabschluss die Möglichkeit, die gewählte Tarifvariante zu ändern.