Mitnahme der Alterungsrückstellungen


Die Mitnahme der Alterungsrückstellungen, die die PKV ab Vertragsabschluss bildet, war bis Ende 2008 nicht möglich. Seit 2009 ist diese Möglichkeit aber gegeben. So können privat Versicherte die Alterungsrückstellungen teilweise bei einem Wechsel des Versicherers mitnehmen. Wechseln sie lediglich den Tarif und bleiben beim aktuellen Versicherer, gelingt sogar die komplette Mitnahme der Alterungsrückstellungen.