Mietwert


Der Mietwert ist eine Leistung der Gebäudeversicherung im Schadensfall. Bei vermieteten Wohnräumen wird der Mietwert erstattet, wenn die Wohnung vorübergehend nicht bewohnbar ist. Auch bei selbst bewohnten oder anderweitig genutzten Räumlichkeiten kann der Mietwert erstattet werden – maximal jedoch, bis die Nutzbarkeit der Räumlichkeiten wieder hergestellt ist.