Medizinisch sinnvoller Rücktransport


Der Krankenrücktransport ist in der Auslandskrankenversicherung enthalten, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Darüber entscheidet der beratende Arzt des Versicherers in Abstimmung mit dem vor Ort behandelnden Arzt. Der Rücktransport erfolgt in die nächstgelegene Klinik am Wohnort des Versicherten. Mit Ankunft in der Klinik endet der Versicherungsschutz.