Löschungsbewilligung


Wurde die Baufinanzierung vollumfänglich zurückgezahlt, benötigt die Bank das im Grundbuch eingetragene Grundpfandrecht nicht mehr. Damit es aber gelöscht werden kann, ist eine Löschungsbewilligung seitens der Bank erforderlich. Dabei handelt es sich um eine öffentlich beglaubigte Erklärung.