Leistungskatalog


Der Leistungskatalog weist alle Leistungen aus, die durch die GKV erbracht werden. Er ist im Sozialgesetzbuch V als Rahmenrecht vorgegeben. Dort heißt es, dass Patienten Anspruch auf eine Krankenbehandlung haben. Neben der ärztlichen und zahnärztlichen Betreuung beinhaltet das die psychotherapeutische Behandlung, die Heil- und Hilfsmittel, die Krankenhausbehandlung und vieles mehr. Im Leistungskatalog werden die Leistungen dann nochmals konkretisiert.