Genesungsgeld


Das Genesungsgeld wird von der privaten Unfallversicherung als ergänzende Leistung gewährt. Die Höhe wird an das Krankenhaustagegeld gekoppelt und muss spezifisch mit vereinbart werden. In der Regel entsteht der Anspruch auf das Genesungsgeld nach der Entlassung aus dem vollstationären Krankenhausaufenthalt.