Generationenvertrag


Der Generationenvertrag wurde in der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt. Es handelt sich dabei um das Grundprinzip dieser Sozialversicherung. Junge Arbeitnehmer zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein, aus denen die Rentenzahlungen für die aktuellen Rentner finanziert werden. Später sind die heutigen Arbeitnehmer auf die künftigen Arbeitnehmer angewiesen. Durch den Geburtenknick und die höhere Lebenserwartung kann der Generationenvertrag jedoch immer weniger beibehalten werden.