Fehlende Zähne


In der Zahnzusatzversicherung können fehlende Zähne zu Risikozuschlägen bei den Beiträgen führen. Davon ausgenommen sind lediglich die Weisheits- und Milchzähne, die fehlen dürfen. Fehlen mehr als drei Zähne, wird der Antragsteller in der Zahnzusatzversicherung dagegen oft abgelehnt.