Familienversicherung PKV


Familienversicherung und PKV – das sind zwei grundlegend unterschiedliche Dinge. In der gesetzlichen Krankenversicherung werden Ehepartner und Kinder des Versicherten in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert. In der privaten Krankenversicherung dagegen muss für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass unter bestimmten Umständen Kinder dennoch in der Familienversicherung kostenfrei mitversichert werden können. Das ist dann der Fall, wenn ein Elternteil gesetzlich und einer privat versichert ist. Der gesetzlich versicherte Elternteil muss allerdings das höhere Einkommen erzielen. Sobald das Einkommen des PKV-Versicherten das des anderen Elternteils übersteigt, sind die Kinder in der PKV zu versichern. Hierbei spielen allerdings Vorerkrankungen für die Aufnahme keine Rolle, da diese Regelung vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Eine Ablehnung der Kinder kann somit nicht erfolgen.