Dynamik


Im Rahmen der Rentenversicherung wird oft die Dynamik vereinbart. Sie besagt, dass die Beiträge zur Rentenversicherung jährlich erhöht werden. Außerdem können die späteren Auszahlungen einer Dynamik unterliegen und sich so jährlich erhöhen. Bei den Beitrags-Dynamiken werden jährliche Anpassungen zwischen drei und fünf Prozent vereinbart. Trotzdem können Versicherte der Dynamik widersprechen, erst nach dreimaligem Aussetzen der Dynamik wird diese grundsätzlich ausgeschlossen. Ziel ist es stets, durch höhere Beiträge und Leistungen die Inflation auszugleichen.

Auch bei der Sofortrente kann eine Dynamik vereinbart werden, so dass die Rentenauszahlungen jährlich in ihrer Höhe angepasst werden. Der Vorteil dabei: Das somit einmal erreichte Rentenniveau kann nicht mehr abgesenkt werden.