Doppelversicherung & Mehrfachversicherung


Liegen bei zwei unterschiedlichen privaten Versicherungsunternehmen Versicherungsverträge für die private Krankenversicherung vor, so sprach man bisher von der Doppelversicherung. Durch die Reform des Versicherungsvertragsgesetzes wurde der Begriff Mehrfachversicherung etabliert.

Aus beiden Versicherungen hat der Versicherte Anspruch auf Kostenersatz. Sobald die Leistungen der beiden Anbieter aber den entstandenen Schaden übersteigen, muss der Schaden auf beide Versicherer umgelegt werden. In der privaten Krankenversicherung ist eine Doppel- oder Mehrfachversicherung rechtlich nicht erlaubt. Sollte sie dennoch bestehen, gilt im Schadensfall der Schutz aus dem Vertrag mit den älteren Rechten.