Abstrakte Verweisung


Die abstrakte Verweisung ist eine Vertragsklausel, die in der Berufsunfähigkeitsversicherung vereinbart werden kann. Sie besagt, dass die BU-Versicherung den Versicherungsnehmer dazu bringen kann, auch in einem anderen als dem bisher ausgeübten Beruf zu arbeiten, und damit nicht zahlen muss.