Ablehnungsdiagnose


Die Krankenzusatzversicherung ist eine private Krankenversicherung. Daher kann der Versicherer Antragsteller unter bestimmten Umständen ablehnen. Häufig sind bestehende Vorerkrankungen ein Ablehnungsgrund. Welche Erkrankungen zur Ablehnung führen, ist in einem Nachschlagewerk nachzulesen. Im Falle einer solchen Ablehnung spricht man von einer vorliegenden Ablehnungsdiagnose.