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Der Verlust von Reisegepäck ist ärgerlich und teuer


Die Reisegepäckversicherung zählt unter den Reiseversicherungen zu den eher umstrittenen Policen.

Viele Tarife sind für den Verbraucher ungünstig. Sie bergen zahlreiche Nachteile, wie etwa

  • einen hohen Selbstbehalt im Schadensfall,
  • ungünstige Versicherungsbedingungen,
  • bestehende Unterversicherung,
  • keine Erstattung von Sportgeräten oder
  • geringe Erstattungen für Ersatzkäufe.

Daher sollte gerade bei der Reisegepäckversicherung unbedingt darauf geachtet werden, dass der richtige Tarif entdeckt wird. Das muss nicht zwingend der günstigste Tarif sein, sondern kann er durchaus auch etwas mehr kosten, wenn die Leistungen dann entsprechend besser sind.

Wofür leistet die Reisegepäckversicherung?


Die Reisegepäckversicherung leistet für verloren gegangenes oder gestohlenes Reisegepäck. Ersetzt wird dabei stets der Zeitwert des Gepäcks, abhängig von der jeweils gewählten Versicherungssumme. Je nach Tarif kann ein Selbstbehalt im Schadensfall vereinbart werden. Günstiger sind allerdings Tarife, bei denen dieser nicht nötig ist. Auch sollte darauf geachtet werden, was alles mit versicherbar ist, wie zum Beispiel die Sportgeräte.

Viele Verbraucher unterschätzen aktuellen Statistiken zufolge das Risiko von Gepäckverlust oder –Diebstahl und möchten deshalb keine Reisegepäckversicherung abschließen. Dabei kommt ein solcher Schadensfall weitaus häufiger vor als gedacht.

Auf das Gepäck muss geachtet werden

Auch wer sich für den Abschluss der Reisegepäckversicherung entscheidet, darf nicht vergessen, auf sein Reisegepäck zu achten. Schließlich zahlt die Versicherung nicht, wenn der Rucksack mit den Wertsachen achtlos am Strand-Sonnenschirm zurückgelassen oder die Skier ungesichert vor der Skihütte abgestellt werden. Idealerweise werden Wertsachen daher im Hotelsafe verwahrt.

Viele Versicherungen schreiben außerdem vor, dass etwa die Handtasche nicht einfach über der Schulter getragen werden darf, sondern ganz bewusst festgehalten werden muss. Auch in der Flughafenhalle, wo man das Gepäck gerne zwischen den Schenkeln festklemmt, gelten bestimmte Regelungen. So muss der so genannte Schenkeldruck so groß sein, dass Diebe keine Chance haben, das Gepäck unbemerkt zu entwenden.

Versicherungssumme und Unterdeckung


Für Versicherte ist es zudem wichtig, die richtige Versicherungssumme zu wählen. Deren Höhe sollte man stets abhängig von den im Urlaub mitgeführten Wertsachen machen. Laptop, iPad, Digitalkamera – das alles sind hohe Werte. Diese sollten maximal 50 Prozent der Versicherungssumme ausmachen. Sind sie mehr Wert, besteht die Gefahr der Unterdeckung.

Was die Unterdeckung für Folgen haben kann

Die Folgen einer Unterdeckung sind im Schadensfall schmerzhaft. Schließlich zahlt die Versicherung dann nur den anteiligen Zeitwert.

Beispiel

Das Reisegepäck besteht aus Laptop, Kamera, iPad und Camcorder. Der Wert liegt insgesamt bei 3.000 Euro. Die Versicherung wird über 1.500 Euro abgeschlossen. Im Schadensfall geht die Kamera mit einem Zeitwert von 400 Euro verloren. Der Erstattungssatz beträgt dann nur 50 Prozent des Zeitwerts, also 200 Euro.

Abschluss der Reisegepäckversicherung


Im Gegensatz zur Reiserücktrittsversicherung gibt es bei der Reisegepäckversicherung keine Abschlussfristen. Sie kann auch noch am Tag der Abreise gebucht werden. Die Kosten für die Reisegepäckversicherung richten sich dabei nach der Anzahl der Urlaubstage, da in diesen das Risiko des Gepäckverlusts besteht.

Empfehlungen für die Reisegepäckversicherung


Auch bei der Reisegepäckversicherung gilt, dass man verschiedene Angebote vergleichen sollte. Viele Versicherer bieten Tarife mit Selbstbehalt an, die besonders günstig erscheinen. Verbraucher haben damit gleich doppelten Schaden. Sie verlieren nicht nur die gestohlene Tasche, sondern bleiben auch auf den Kosten dafür sitzen. Schließlich handelt es sich um einen Bagatellschaden, der in die Selbstbeteiligung fällt.

Mitgeführte Sportgeräte, wie etwa die teure Skiausrüstung im Winterurlaub, sollten im Versicherungsschutz ebenfalls mit enthalten sein.

Wichtige Fragen rund um die Reisegepäckversicherung


Rund um die Reisegepäckversicherung gibt es natürlich noch einige wichtige Fragen zu klären, die wir hier kurz beantworten wollen.

Kann ich nicht die Hausratversicherung in Regress nehmen?

Viele Hausratversicherungen bieten sozusagen eine integrierte Reisegepäckversicherung. Allerdings gibt es Unterschiede, so dass in den individuellen Versicherungsbedingungen geforscht werden sollte, ob die Hausratversicherung auch für Schäden im Ausland aufkommt. Doch selbst, wenn das der Fall ist, haftet sie nur, wenn Raub und Einbruch in geschlossenen Räumen der Grund für den Gepäckverlust sind. Ein einfacher Taschendiebstahl am Strand oder auf der Flaniermeile ist nicht mit inbegriffen.

Wie verhalte ich mich, wenn mein Gepäck nicht am Urlaubsort ankommt?

Sofern das Gepäck schon während der Anreise verloren geht, sollte sofort eine entsprechende Schadensanzeige bei der Airline gemacht werden, die das Gepäck befördert hat. Die örtliche Reiseleitung des Reiseveranstalters ist ebenfalls zu informieren. Die Reisegepäckversicherung kommt für Ersatzkäufe auf. Diese dürfen aber nicht mehr als 500 Euro betragen und werden nur bei einer verspäteten Auslieferung des Gepäcks getragen. Sofern das Gepäck auf dem Flug komplett verloren ging, kann man die Fluggesellschaft in die Haftung nehmen.

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