 |
Hier haben wir für Sie die wichtigsten Änderungen bzw. Neuregelungen
im Zuge des GKV Modernisierungsgesetzes zusammengeschrieben. |
|
|
√ Für Sehhilfen erhalten Erwachsene grundsätzlich keine Leistungen mehr.
√ Seit 2005 muss Zahnersatz gesondert versichert werden, wahlweise bei der GKV oder bei einem privaten Versicherer. Den Beitrag dafür muss der/die Versicherte alleine tragen.
√ Bei allen medizinischen Leistungen (z.B. Arznei- Verbands- und Hilfsmittel) fällt eine
Zuzahlung von 10% an, die mindestens 5 € jedoch höchstens 10 € beträgt.
√ Praxisbesuche kosten 10 € je Quartal. Bei weiteren Facharztbesuchen ohne Überweisungen
sind jedes Mal erneut 10 € fällig.
√ Erhöhung der Zuzahlungen für stationäre Krankenhausaufenthalte auf 10 € pro Tag
für maximal 28 Tage pro Jahr.
√ Ganz gestrichen wurden Leistungen für Sterilisation, Entbindungs- und Sterbegeld.
√ Seit Anfang 2006 muss jeder gesetzlich Versicherte für das Krankengeld alleine aufkommen.
√ Der Sonderbeitrag wird 0,5% der beitragspflichtigen Einkünfte betragen. |