Häufige Fragen zur LKW Versicherung

1. Kann ich meine SF-Klasse aus dem PKW-Bereich mitnehmen?

Soll eine LKW Versicherung abgeschlossen werden, greifen auch hier Schadenfreiheitsklassen. Diese können bei einigen Versicherern aus dem PKW-Bereich in den LKW-Bereich mitgenommen werden. Allerdings muss hier genau verglichen werden.

2. Ist die Angleichung der SF-Klassen aus der Haftpflicht in die Vollkasko möglich?

Wird ein neuer LKW gekauft, für den auch eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden soll, stellt sich die Frage, ob die Schadenfreiheitsklasse aus der LKW Haftpflichtversicherung einfach übertragen werden kann. Das ist nicht immer der Fall, weshalb auch hier nur ein Vergleich hilft.

3. Welche gesetzlichen Mindestdeckungssummen gelten?

Auch in der LKW Versicherung gelten gesetzlich vorgeschriebene Deckungssummen. Diese liegen bei 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. In der Praxis sind aber 50 bis 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden an der Tagesordnung.

4. Welche Schäden deckt die LKW Teilkaskoversicherung?

Wer sich für die LKW Teilkaskoversicherung entscheidet, erhält Schutz bei Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzschlag, durch Überschwemmungen, Diebstahl und Unterschlagung. Ebenfalls leistet die LKW Teilkasko für Unfälle mit Haarwild, bei Bedarf mit allen Tieren, für Schäden durch Marderbiss und Tierbiss, durch Brand, Explosion oder Kurzschlüsse an der Verkabelung.

5. Welche Schäden deckt die LKW Vollkaskoversicherung?

Bei der LKW Vollkaskoversicherung sind alle Leistungen der Teilkasko mit enthalten. Zusätzlich abgedeckt sind Schäden aus selbst verursachten Unfällen sowie die mut- und böswillige Zerstörung durch Dritte.

6. Wann ist eine Neupreisentschädigung möglich?

Auch bei der LKW Versicherung kann man eine Neupreisentschädigung vereinbaren. Allerdings wird diese von den meisten Versicherern nur angeboten, wenn der LKW als Neuwagen vom Händler gekauft wurde. Wer sich für die Tageszulassung entscheidet, erhält oft keine Neuwertentschädigung mehr.

7. Wie stufen die Versicherer nach einem Schadensfall zurück?

Kommt es zum Schadensfall in der LKW Versicherung findet auch eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklassen statt. Nach dem ersten Schadensfall liegt diese häufig zwischen zehn und 15 Prozent. Dies ist aber je nach Versicherer sehr unterschiedlich und sollte daher im Vergleich mit berücksichtigt werden.

8. Gibt es in der LKW Versicherung Rabattoptionen?

Ja, auch bei der LKW Versicherung greifen verschiedene Rabattoptionen. So können die Beiträge etwa sinken, wenn mehrere Fahrzeuge aus der eigenen Flotte bei ein und demselben Versicherer abgesichert werden. Auch eine so genannte Flottenversicherung bringt hier Einsparpotenzial.

9. Was versteht man unter neuen Schadenfreiheitsklassen?

Erste Versicherer haben in der LKW Versicherung neue Schadenfreiheitsklassen eingeführt, die bis 20 Prozent reichen. Diese sind allerdings nur in bestimmten Tarifen erhältlich. Wer also auf eine so günstige SF-Klasse Wert legt, sollte überprüfen, ob ein Tarifwechsel in Frage kommt.

10. Wie kann ich die LKW Versicherung kündigen?

Weiterhin besteht die Möglichkeit, die LKW Versicherung zu kündigen immer zum Jahresende. Stichtag ist, wie bei der Autoversicherung, der 30.11. Die Kündigungsfrist beläuft sich auf vier Wochen. Außerdem erhalten Versicherungsnehmer nach einer Beitragsanpassung ohne veränderte Leistungen sowie im Schadensfall ein Sonderkündigungsrecht.

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