Praxisinventarversicherung

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Gewerbe Firmen - Praxisinventarversicherung

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Wie der Name schon vermuten lässt, sichert die so genannte Praxisinventarversicherung die Ausstattung einer Praxis ab. Arztpraxen, Heilpraktikerpraxen oder auch Zahnarztpraxen sind in aller Regel mit sehr hochwertigem Equipment ausgestattet, welches von Büroeinrichtungen, wie Telefone und Computer über medizinische Geräte, wie Untersuchungsstühle, Matten und Röntgengeräte bis hin zu Fernsehgeräten, Wartezimmermobiliar und Kaffeemaschinen reicht. Das alles sollte ausreichend abgesichert sein, damit der Praxisbetrieb im Schadenfall nicht lange ausfällt.

Wie könnte ein Schadenfall aussehen?


Schadenfälle können so unterschiedlich wie die Praxisausstattungen selbst sein. Versicherte Gefahren sollten in jedem Falle zumindest folgende sein:

  • Einbruchdiebstahl / Diebstahl
  • Feuer und Sturm / Hagel
  • Leitungswasser
  • Glasbruch an Innen- und Außenverglasungen
  • Elementarschäden, wie Überschwemmungen und Erdbeben

Was wird im Schadenfall ersetzt?


Grundsätzlich springt die Praxisinventarversicherung immer ein, wenn es um das Ersetzen der gesamten kaufmännischen und technischen Betriebseinrichtung geht. Dennoch sollte vor Vertragsabschluss sichergestellt sein, welche Gegenstände im Einzelnen versichert sind.

Was der Versicherungsnehmer unbedingt bedenken sollte, ist die Tatsache, dass durch die o.g. Gefahren auch eine Betriebs Unterbrechung eintreten kann. Für diesen Fall kann ebenso vorgesorgt werden. Außerdem können in einer Praxisinventarversicherung noch andere zusätzliche Dinge abgesichert werden, wie:

  • Betriebsunterbrechung durch einen eingetretenen Schadenfall
  • Elektronikversicherung gegen die Gefahren aus Bedienungsfehlern, Kurzschluss, Materialfehlern oder auch Ungeschicklichkeit
  • Vermögensschäden (laufende Kosten für Miete usw.; Umsatzverlust)
  • Selbst eingebrachte Dinge, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, wie Parkett, Teppich, Tapete

Es empfiehlt sich also in jedem Fall eine individuell zugeschnittene Versicherung. In den Versicherungsvertrag kann grundsätzlich alles aufgenommen werden, was versichert werden soll. Die Beiträge richten sich nach dem Wert der Praxiseinrichtung und der Versicherungssumme.

Versicherungssumme bei einer Praxisinventarversicherung


Die Versicherungssumme ist ein wichtiger Punkt in der Praxisinventarversicherung, der noch einmal kurz erwähnt werden muss. Der Versicherungswert sollte unbedingt mit der Versicherungssumme übereinstimmen. Das bedeutet, der Wert der versicherten Praxiseinrichtung sollte auch die Summe sein, die im Schadenfall gezahlt wird. Eine Unterversicherung kann enorme finanzielle Nachteile mit sich bringen.

Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung: Beträgt der Praxiswert 300.000 Euro und beläuft sich die Versicherungssumme auf nur 200.000 Euro, dann ist das eine Unterversicherung. Bei einem Schaden werden dann nur 2/3 des Schadens ersetzt, auch wenn der Schaden beispielsweise nur 50.000 Euro beträgt. Der Rest muss vom Versicherungsnehmer selbst getragen werden. Hier ist also Achtung geboten.

Ein anderer Fallstrick könnte der Zeitwert sein. Versicherungswert ist der Neuwert, also der Betrag, der aufgewendet werden muss, um gleichwertige Sachen zu beschaffen. Versicherungstechnisch ersetzt wird allerdings nur der Zeitwert, wenn dieser weniger als 40% des Neuwertes beträgt. Dadurch können nachvollziehbarerweise Deckungslücken entstehen. In jedem Fall sollte sich also der Versicherungsnehmer Zeit nehmen und alle Klauseln, Details und vor allem das Kleingedruckte studieren, um im Schadenfall nicht einen noch größeren Schaden zu haben.

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