IT & EDV Versicherung

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Die IT/EDV Versicherung unterteilt sich in zwei Versicherungsarten. Zum einen ist eine Absicherung als IT-Dienstleister mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung darunter zu verstehen. Zum anderen handelt es sich um eine Versicherung, die bei Diebstahl oder Verlust von Hard- und Software sowie Daten finanzielle Hilfe gewährt.

Die IT-Haftpflicht


Eine Berufshaftpflichtversicherung speziell für Angehörige der IT-Branche stellt die IT-Haftpflicht dar. Sie ist für große Unternehmen ebenso gedacht wie für Einzelunternehmer beispielsweise Freelancer oder auf eigene Rechnung tätige Programmierer. Grundsätzlich ist der Abschluss einer IT-Haftpflichtversicherung für alle IT-Dienstleister empfehlenswert, die in Ausübung ihrer Tätigkeit echte Vermögensschäden herbeiführen können. Echte Vermögensschäden sind Schäden, bei denen Dritte finanzielle Nachteile erleiden oder bei denen Dritten finanzielle Vorteile (Gewinne etc.) entgehen. Derartige Schäden können sich schnell im fünf-, sechs- oder gar siebenstelligen Bereich bewegen und stellen somit sowohl für den Dienstleister als auch für dessen Kunden eine Existenzbedrohung dar. Die IT-Haftpflichtversicherung leistet weiterhin bei Sach- und Personenschäden.

Bislang ist das Bestehen einer IT-Haftpflichtversicherung gesetzlich nicht vorgeschrieben. In anderen Berufen (Architekten, Rechtsanwälte usw.) ist das Vorhandensein einer Vermögenshaftpflichtversicherung Voraussetzung für eine Zulassung zur Berufsausübung. Da die IT-Branche stark im Kommen ist, kann das Einführen einer gesetzlichen Verpflichtung nicht ausgeschlossen werden. Viele Auftraggeber knüpfen bereits jetzt die Vergabe von Aufträgen an das Bestehen einer IT-Haftpflichtversicherung, weshalb der Abschluss einer solchen Versicherung sogar Vorteile auf dem Markt bringen kann.

Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kombiniert


Die IT-Haftpflichtversicherung ist eine Kombination aus Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Damit vereint sie zwei wichtige Versicherungsbereiche in einer Versicherung. Tritt ein Schadenfall ein, prüft die IT-Haftpflicht erst einmal, ob die Schadensersatzforderung dem Grunde und der Höhe nach berechtigt ist. Ist das der Fall, erfolgt die Zahlung. Sind die Ansprüche aber unberechtigt, trägt die Versicherung die Kosten für die Abwehr. Das heißt, die Kosten für einen Rechtsanwalt und notfalls für die gerichtliche Auseinandersetzung zahlt die Versicherung. Allerdings erfolgt die Kostenübernahme nur bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Wie hoch diese sein sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Größe des eigenen Unternehmens ist hier weniger relevant, die Größe der auftragsvergebenden Unternehmen dagegen schon. Vor allem die daraus resultierende Schadenshöhe.

Einem global agierenden Unternehmen entsteht in der Regel bei einem IT-Fehler ein wesentlich höherer Schaden als einem Ein-Mann-Handwerksbetrieb vor Ort. Auch der Sitz der Auftraggeber kann Einfluss auf die Deckungssumme haben. Zwar gilt eine IT-Haftpflichtversicherung weltweit, jedoch haben viele Länder oft eine völlig andere Gesetzgebung, was die Schadenshaftung betrifft.

Bei der Beitragsberechnung für eine IT-Haftpflicht kommen drei Kriterien zum Tragen:

  1. die Deckungssumme
  2. der Leistungsumfang
  3. das individuelle Risiko des versicherten Unternehmens bzw. Unternehmers

Als Berechnungsgrundlage ziehen die Versicherungsunternehmen zumeist den Jahresumsatz heran. Umso höher dieser ausfällt, umso höher wird demzufolge auch der Versicherungsbeitrag sein.

Beispiele für Personengruppen, die über eine IT-Haftpflicht verfügen sollten:

  • Programmierer
  • Software-Entwickler
  • Hardware-Entwickler und -Hersteller
  • Datenbank- und Systemadministratoren
  • Zugehörige zu IT-Beratungsberufen wie SAP-Berater, EDV-Gutachter, BI-Consultants, SEO- und SEM-Spezialisten
  • datenverarbeitende Unternehmen
  • Webhoster
  • Internetprovider

IT- und EDV-Ausrüstung im Unternehmen versichern


Eine andere Variante von IT/EDV Versicherung stellt die Elektronikversicherung dar. Über diese wird die gesamte in einem Unternehmen befindliche Kommunikations-, Daten- und Informationstechnik abgesichert. Werden gemietete oder geleaste Geräte in der Firma genutzt, kann der Abschluss einer Elektronikversicherung sogar vom Vermieter oder dem Leasingunternehmen vertraglich vorgeschrieben sein. Unter den Versicherungsschutz einer Elektronikversicherung können demnach fallen:

  • Telefonanlagen
  • Computeranlagen
  • Mess-, Prüf- und Sicherungsanlagen
  • Reprogeräte
  • Geräte der Bild- und Tontechnik
  • andere bürotechnische Anlagen und Geräte

Bei Software ist Vorsicht geboten. Nicht jede Versicherungsgesellschaft schließt diese mit ein. Bei manchen ist die Mitversicherung von Software komplett ausgeschlossen, andere wiederum bieten eine Softwareversicherung als zusätzliche kostenpflichtige Leistung an. Ist Software in den Versicherungsumfang eingeschlossen, werden zum Beispiel die Kosten für die Wiederbeschaffung von Daten übernommen. Photovoltaikanlagen sind nicht über eine herkömmliche Elektronikversicherung abgesichert. Für sie stehen eigene Photovoltaikversicherungen zur Verfügung.

Auszüge aus dem Versicherungsumfang einer Elektronikversicherung:

  • Bedienungsfehler
  • Ungeschick
  • Fahrlässigkeit
  • Über-/Unterspannung
  • Brand
  • Kurzschluss
  • Wasserschäden
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Einbruch

Der Abschluss einer Elektronikversicherung empfiehlt sich vor allem für Unternehmen, die mit einer hochwertigen EDV- und IT-Ausrüstung arbeiten. Auch bei teuren Geräten und Apparaten (Arztpraxen) ist sie sinnvoll. Die Versicherung greift bei stationären und mobilen Geräten, jedoch sollte vorab bei einer Nutzung außerhalb der Geschäftsräume der Geltungsbereich genau geklärt werden.

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