Inhaltsversicherung

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Umfassender Schutz für den Betrieb


Mobiliar, Maschinen, Anlagen, Waren, Vorräte und vieles andere mehr sind unverzichtbare Betriebsbestandteile. Dieser „Inhalt“ eines Unternehmens ist für den Erfolg desselben unentbehrlich. Ständig schweben aber Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Hagel, Sturm und Einbruchdiebstahl darüber. Eine Inhaltsversicherung, auch unter dem Namen Geschäftsinhaltsversicherung oder Inventarversicherung bekannt, ist zur Absicherung derartiger Risiken die richtige Wahl.

Der Versicherungsumfang einer Inhaltsversicherung


Generell ist eine Inhaltsversicherung für jedes Unternehmen eine Überlegung wert, ja mehr noch, sie sollte als Baustein der Grundabsicherung angesehen werden. Die Inhaltsversicherung umfasst die Absicherung der häufigsten Schäden an der Betriebseinrichtung. Dabei werden im Rahmen der Schadensregulierung nicht nur die eigentlichen Schäden behoben, sondern auch die Kosten ersetzt, die für die Beseitigung der Schäden entstehen. Erstattet werden die Kosten für eine Wiederbeschaffung oder Reparatur der beschädigten oder zerstörten Gegenstände und damit zusammenhängende Aufwendungen. Kommt eine Reparatur nicht in Frage, wird der Neuwert der versicherten Sache erstattet. Des Weiteren sind Folgeschäden abgesichert, beispielsweise bei einem Brand durch das Löschwasser entstandene Schäden. Die oben genannten Risiken sind Bestandteil einer jeden Inhaltsversicherung.

Versicherte Risiken im Überblick

  • Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus
  • Brand
  • Feuer
  • Leitungswasser

Erweiterung der Inhaltsversicherung für optimalen Schutz


Bei den vorgenannten Risiken handelt es sich um allgemeine Risiken, denen jedes Unternehmen ausgesetzt ist. Um den Schutz individueller und dementsprechend optimaler zu gestalten, ist der Einschluss zahlreicher weiterer Risiken möglich. Elementarschäden wie Erdbeben, Erdrutsche, Überschwemmungen oder Lawinen können über eine Erweiterung der Inhaltsversicherung eingeschlossen werden. In manchen Fällen erweist sich außerdem die Kombination mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung als sinnvoll. Sie schützt gegen finanzielle Verluste bei Betriebsunterbrechungen, wie sie durchaus aus den vorgenannten Schäden resultieren können. Befindet sich fremdes Eigentum in den Betriebsräumen (geleaste oder gemietete Produktionsmaschinen), kann die Inhaltsversicherung ebenfalls auf dieses ausgeweitet werden.

Allgemeine Inhaltsversicherung oder lieber gesondert versichern?


Eine Inhaltsversicherung bietet einen umfangreichen Schutz und dennoch ist sie nicht in jedem Falle ausreichend. Bei teuren Maschinen und EDV-Anlagen, einem großen Fuhrpark oder einer großen Anzahl an Maschinen sollte der Bedarf an speziell darauf ausgerichteten Versicherungen geprüft werden, die in Ergänzung zur Inhaltsversicherung stehen. Das kann eine Elektronikversicherung oder eine Maschinenbruchversicherung sein.

Deckungssumme und Beiträge zur Inhaltsversicherung


Die Deckungssumme der Inhaltsversicherung bemisst sich an dem Betrag, der notwendig ist, um die gesamte Einrichtung sowie vorhandene Waren und Vorräte zum Neuwert wiederzubeschaffen. Dieser Betrag ist außerdem die oberste Grenze, der im Schadenfalle geleisteten Zahlungen. Eine Anpassung der Deckungssumme sollte jederzeit bei der Versicherungsgesellschaft vorgenommen werden können. Weiter ist Unterversicherung bei der Inhaltsversicherung ein Thema, das besonders bei einem Totalschaden für angeschafftes Inventar nach Abschluss der Versicherung problematisch werden kann. Prinzipiell empfehlen Experten die Kalkulation der Versicherungssumme mit einem Puffer von mindestens 10 % des Inventargesamtwertes. Die vereinbarte Versicherungssumme wirkt sich gleichfalls auf den Beitrag aus, bestimmt aber nicht allein die Höhe desselben. In die Prämienberechnung fließen ferner

  • die Unternehmensgröße,
  • die Branche,
  • der Standort und
  • eventuelle Rabatte

mit ein. Der Versicherte selbst ist in der Lage, die Prämie zu reduzieren. Neben der Vereinbarung einer Selbstbeteiligung tragen geeignete Schutzeinrichtungen wie Brandmelder oder Einbruchmeldeanlagen zu einer Prämienreduzierung bei.

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