Gruppenunfallversicherung

Bis zu
55%
sparen!
Gewerbe Firmen - Gruppenunfallversicherung

Unfallschutz für Arbeitgeber & Arbeitnehmer

  • Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
  • Attraktive Beiträge bereits ab drei versicherten Personen
  • Imagegewinn für das Unternehmen
  • Steuervorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
  • Schnell & unverbindlich die Tarife vergleichen

Weltweiter Versicherungsschutz bei beruflichen & privaten Unfällen


Eine Unfallversicherung für Arbeitnehmer ist gesetzlich vorgeschrieben, jedoch leistet eine solche Versicherung eben nur im gesetzlichen Umfang und das kann im Schadenfalle einfach zu wenig sein. Mit einer Gruppenunfallversicherung werden die gesetzlichen Leistungen bei einem Unfall aufgestockt beziehungsweise ergänzt. Dennoch ist eine Gruppenunfallversicherung nicht uneingeschränkt empfehlenswert. Es gibt eine Vielzahl von Unternehmen, die auf eine derartige Absicherung verzichten können. Mit einer Gruppenunfallversicherung ist es wie mit zahlreichen anderen Versicherungen: Sie ist eine Frage des Geldes und der tatsächlichen Notwendigkeit.

Wann leistet die betriebliche Gruppenunfallversicherung?


Über die gesetzliche Unfallversicherung ist der Arbeitnehmer auf dem Weg von der Wohnung zu seiner Arbeitsstelle und zurück sowie bei der Ausübung seiner Tätigkeit im Falle eines Unfalls abgesichert. Dieser muss allerdings im direkten Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Erledigt der Arbeitnehmer beispielsweise auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte ein Privatanliegen und es passiert etwas, kann die gesetzliche Unfallversicherung die Leistung verweigern.

Dann tritt – soweit vorhanden – eine private Unfallversicherung des Arbeitnehmers ein. Eine betriebliche Gruppenunfallversicherung greift sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich und das oft sogar weltweit. Für den Arbeitgeber erscheint dies bis hierher wenig attraktiv, denn er soll das Ganze zahlen und nur der Arbeitnehmer hat den Vorteil. Doch dem ist bei weitem nicht so. Im Gegenteil. Dem Arbeitgeber erwachsen aus einer Gruppenunfallversicherung gleich mehrere Vorzüge.

Das bringt die Gruppenunfallversicherung dem Arbeitgeber


Manch einer wird sich jetzt fragen, warum er mehr als die gesetzliche Unfallversicherung abschließen soll. Die Arbeitnehmer sind mit einer Gruppenunfallversicherung bei einem unfallbedingten Arbeitsausfall vollumfänglich abgesichert. Der Arbeitgeber profitiert ebenfalls davon, denn die Gruppenunfallversicherung kann auch ihn und seine Familie einschließen. Zudem bietet er mit der Gruppenunfallversicherung eine Sozialleistung für seine Mitarbeiter an, die beiden Seiten Steuervorteile bringt. Das vereinfacht wiederum die Suche nach qualifizierten Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt. Gut ausgebildete Arbeiter haben bei der Stellensuche nahezu die Qual der Wahl. Unternehmen punkten hier fast ausschließlich nur über zusätzliche Leistungen, die sie ihren Mitarbeitern bereitstellen.

Eine Gruppenunfallversicherung kann eine solche sein. Viele Versicherungsgesellschaften ermöglichen eine individuelle Gestaltung des Versicherungsvertrags für eine exakte Anpassung an die betrieblichen Anforderungen. So kann beispielsweise ein passender Versicherungsschutz für eine einzelne Person oder für eine Personengruppe zusammengestellt werden. Wie andere (private) Unfallversicherungen enthält ebenfalls die Gruppenunfallversicherung Leistungen bei Invalidität und bei Unfalltod. Progression und Mehrleistung können meist zusätzlich vereinbart werden. Wurde diese Leistung mit eingeschlossen, beteiligt sich die Gruppenunfallversicherung zum Beispiel auch an den Umbaukosten des Arbeitsplatzes, sollte dies notwendig sein. Weiterhin werden Unfallrenten und Kapitaleinmalzahlungen ab einem bestimmten Invaliditätsgrad gezahlt. Wie die Leistungen im Einzelnen aussehen, variiert von Versicherung zu Versicherung und ist nur durch einen Vergleich der Gewerbeversicherungen in Erfahrung zu bringen.

Die steuerlichen Vorteile einer Gruppenunfallversicherung


Eine wichtige Rolle bei der Entscheidung für oder gegen eine Gruppenunfallversicherung dürfte die steuerliche Behandlung derselben spielen. Wie diese erfolgt, wird durch die Vertragsgestaltung bestimmt. Vor allem derjenige, der im Schadenfalle das Recht auf die Versicherungsleistungen hat, ist relevant. Ist dies der Arbeitnehmer, handelt es sich um eine Gruppenunfallversicherung mit Direktanspruch. Die Leistungen werden hier direkt an den Arbeitnehmer ausgezahlt.

Die steuerliche Behandlung der Beiträge bei Direktanspruch

Wurde ein Direktanspruch vereinbart, gelten die vom Arbeitgeber gezahlten Versicherungsbeiträge als Arbeitsentgelt und sind dem Lohnsteuerabzug unterworfen. Jener kann in bestimmten Fällen pauschaliert erfolgen, ansonsten ist die individuelle Versteuerung angezeigt. Die lohnsteuerrechtliche Behandlung orientiert sich an der Höhe der gezahlten Beiträge. Der Arbeitnehmer hat die Möglichkeit, bei einem individuellen Lohnsteuerabzug die Versicherungsbeiträge als Werbungskosten und Sonderausgaben in seiner Einkommenssteuererklärung geltend zu machen.

Steuerliche Behandlung der Beiträge ohne Direktanspruch

Wurde kein Direktanspruch vereinbart, zählen die Versicherungsbeiträge nicht als Arbeitsentgelt. Demzufolge findet keine Versteuerung statt. Steuerlich relevant werden erst eventuelle Versicherungsleistungen und dann auch die bislang gezahlten Beiträge. Für den Arbeitgeber sind letztere übrigens Betriebsausgaben, die ab der ersten Beitragszahlung Berücksichtigung finden. Im Leistungsfalle werden die Beiträge nachgelagert besteuert. Nach welchen Maßstäben das erfolgt, würde allerdings den hier zur Verfügung stehenden Rahmen sprengen.

Genauere Ausführungen dazu können dem BMF-Schreiben vom 28.10.2009 entnommen werden. Versicherungsleistungen gelten nicht als steuerpflichtiges Arbeitsentgelt und sind vom Lohnsteuerabzug befreit. Werden Versicherungsleistungen bei einem nicht bestehenden Direktanspruch an den Arbeitgeber ausgezahlt, ist dieser zur Weiterleitung an den Arbeitnehmer verpflichtet. Für den Arbeitgeber selbst sind sie nur durchlaufende Posten. Gezahlte Renten fallen unter sonstige Einkünfte und werden mit dem Ertragsanteil (beim Arbeitnehmer) versteuert. Für eine gezahlte Todesfallleistung kann Erbschaftssteuer anfallen. Die Beitragsanteile, die für eine Deckung des Unfallrisikos bei Auswärtstätigkeit vorgesehen sind, werden in der Einkommenssteuerklärung des Arbeitnehmers nicht berücksichtigt. Alle übrigen, auf die Berufsausübung entfallenden, Beitragsanteile kann der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen.

Für wen lohnt sich eine Gruppenunfallversicherung?


Zu guter Letzt soll die schon eingangs aufgeworfene Überlegung wieder aufgegriffen werden, für wen sich eine Gruppenunfallversicherung überhaupt lohnt. Empfehlenswert ist diese Form der Unfallversicherung für Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter außerhalb des Unternehmens aber dennoch im Rahmen ihrer Tätigkeit absichern wollen. Interessant ist die Gruppenunfallversicherung ferner für Veranstalter und Vereine. Die in den Versicherungsvertrag eingeschlossenen Personen sind etwa bei Teilnahmen an Messen oder gleichgearteten Veranstaltungen unfallversichert.

In Betracht kommt eine Gruppenunfallversicherung außerdem bei einem erhöhten Unfallrisiko am Arbeitsplatz. Für Speditionen oder Unternehmen, die Außendienstler beschäftigen, kann sich eine Gruppenunfallversicherung anbieten. Durch die tägliche Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr sind diese Arbeitnehmer einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt. Prinzipiell sollte abgewogen werden, ob der gesetzliche Unfallschutz ausreicht oder ob eine zusätzliche Absicherung unter Einbeziehung aller vorgenannten Faktoren sinnvoll ist.

Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife
Vergleich Gewerbe-Tarife