Firmenversicherung

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Der Begriff Firmenversicherung bezeichnet keine bestimmte Versicherung, vielmehr ist er Ausdruck für eine umfassende Absicherung eines Unternehmens gegen eine Vielzahl von Risiken. Aus welchen Bausteinen die Firmenversicherung zusammengesetzt ist, entscheidet der Firmeninhaber in der Regel selbst. Auf manche Versicherungen sollte nicht verzichtet werden, da sie gegen existenzbedrohende Risiken schützen. Andere Versicherungen werden bei Bedarf abgeschlossen und wieder andere sind in der Branche nicht notwendig.

Grundsätzlich gilt: Bevor es an das Abschließen von Versicherungen geht, sollte eine Bedarfsanalyse samt Tarifvergleich durchgeführt werden.

In jeder Branche ein Muss: die Firmenhaftpflichtversicherung


Kein Zweifel besteht unter Experten an der Notwendigkeit einer Betriebshaftpflichtversicherung. Sie tritt bei Forderungen in Zusammenhang mit Sach- und Personenschäden sowie aus den beiden vorgenannten Schadensbildern resultierenden Vermögensschäden ein. Empfohlen wird eine Mindestdeckungssumme von 3 Millionen Euro für Personenschäden. Diese Zahl macht deutlich, welch ein unkalkulierbares Risiko Schadenersatzforderungen von Dritten darstellen. Dabei kommt es gerade im Haftpflichtbereich besonders schnell zu einem Schadenfall. Nachfolgend einige Beispiele:

  • Eine Angestellte hat den Eingangsbereich des Firmengebäudes gewischt und versäumt, ein Hinweisschild aufzustellen. Der nächste Kunde betritt die nasse Fläche rutscht aus und bricht sich das Bein. Für die Erstattung der Kosten für die medizinische Behandlung im Krankenhaus, für die Kosten für die Rehabilitation und für weitere, mit dem Schadenfall in Zusammenhang stehende Kosten wird der Firmeninhaber herangezogen.
  • Im Zuge von Handwerksarbeiten wird die Türschwelle in einem Laden entfernt. Während der Mittagspause der Handwerker läuft der Kundenbetrieb im Laden weiter. Ein Kunde bemerkt das Fehlen der Türschwelle nicht, ein Hinweis auf das an dieser Stelle nunmehr befindliche Loch gibt es nicht. Der Kunde tritt hinein und stürzt. Er erleidet Verletzungen, die die stationäre Behandlung im Krankenhaus erfordern. Der Handwerksbetrieb ist schadenersatzpflichtig.
  • In einer Apotheke stellt ein Angestellter ein falsch zusammengesetztes Arzneimittel her. Statt einer Verbesserung der Beschwerden des Kunden tritt eine Verschlechterung ein. Die Apotheke wird für die anschließenden Behandlungskosten und die darauffolgende Arbeitsunfähigkeit des Kunden in die Pflicht genommen.
  • Bei einer Premierenfeier stolpert eine Mitarbeiterin des Cateringservices mit einem Tablett voller Champagnergläser. Beim anschließenden Sturz ergießt sich ein Teil des Champagners über den maßgeschneiderten Anzug eines Gastes. Er verlangt die Kosten für die Reinigung vom Cateringservice zurück.

Die Liste möglicher Haftpflichtschäden ließe sich unendlich fortführen. Die wenigen Beispiele sollen lediglich deutlich machen, wie wichtig eine Betriebshaftpflichtversicherung ist.

Schutz des Firmeninventars


Einen mindestens ebenso hohen Stellenwert wie die Absicherung gegen Schadenersatzforderungen von Dritten nimmt der Schutz des Firmeninventars ein. Welche Versicherung die richtige ist, orientiert sich an der Einrichtung der Firma. Eine Inventarversicherung oder Inhaltsversicherung gewährt eine Absicherung gegen allgemeine Risiken wie

  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • Leitungswasser
  • Hagel/Sturm
  • ggf. Elementarschäden, sofern diese mitversichert sind.

Versichert sind das Inventar, Vorräte und Waren. Ist die Einrichtung des Unternehmens hochwertig und teuer oder sind viele Maschinen beziehungsweise Anlagen vorhanden, kommt unter Umständen eine zusätzliche Versicherung speziell für diesen Teil des Inventars in Betracht (Maschinenbruchversicherung, Elektronikversicherung oder ähnliche).

Die Betriebsunterbrechung im Rahmen der Firmenversicherung


Überaus kritisch wird die Situation für viele Firmeninhaber, kommt es zu einer Betriebsunterbrechung. Dann steht nicht nur ein hoher Umsatzausfall zu Buche, die Fixkosten des Unternehmens laufen zudem weiter und wollen trotz fehlender Einnahmen bezahlt werden. Eine Betriebsunterbrechungs- beziehungsweise Betriebsausfallversicherung übernimmt die weiterlaufenden Kosten und nimmt dem Unternehmer damit eine große Last von den Schultern. Er selbst kann sich in die Versicherung einschließen, indem er Betriebsunterbrechungen aufgrund Krankheit, Unfall oder Tod seiner Person in den Leistungsumfang aufnehmen lässt.

Firmenrechtsschutz als Teil der Basisabsicherung


Ferner ist ein Firmenrechtsschutz Teil der Basisabsicherung für Unternehmen. Rechtsstreitigkeiten entflammen aus den unterschiedlichsten Gründen und sie können richtig teuer werden. Besonders für kleinere Unternehmen ein Risiko, das aus eigener Kraft häufig nicht abgesichert werden kann. Ist das Rechtsgebiet, in das die Auseinandersetzung einzuordnen ist, in die Firmenrechtsschutzversicherung eingeschlossen, trägt diese nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten, sie übernimmt ebenfalls Gutachter- und Sachverständigenkosten, Zeugengelder sowie in gewissem Umfang und auf Darlehensbasis Kautionen.

Weitere Überlegungen zur Firmenversicherung


Die Firmenversicherung ist individuell zu gestalten. Manche Versicherungen überschneiden sich in ihren Leistungen, andere ergänzen sich. Nicht nur hinsichtlich der zu zahlenden Prämien, auch hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit sind die verschiedenen Versicherungen, die in ihrer Gesamtheit die Firmenversicherung ergeben, zu überprüfen. Gleichfalls sollte von Zeit zu Zeit der vorhandene Versicherungsschutz geprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Tipp der Redaktion

Vor allem viele kleine und mittelständische Betriebe sind oft nicht richtig abgesichert. Jedes Unternehmen hat individuellen Bedarf beim Thema Versicherung. Daher ist es ratsam nicht irgendein Standartprodukt von der Stange abzuschließen, sondern die Police gezielt zu wählen. Hier hilft besonders der Vergleich der Produkte. Zudem gelten Kombitarife als Spar-Tipp!.

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