Betriebsversicherung

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Gewerbe Firmen - Betriebsversicherung

Elementarer Schutz für einen Betrieb

  • Schutz vor jeglichen Ansprüchen Dritter
  • Absicherung für den Unternehmer sowie den Mitarbeitern
  • Schutz des Firmenvermögens
  • Viele Versicherer & Testsieger Tarife mit im Vergleich
  • Seit 2005 tausende zufriedene Kunden

Betriebsversicherungen müssen nicht teuer sein


Hinter dem Begriff Betriebsversicherung verbirgt sich nicht nur eine Versicherung, sondern vielmehr ein ganzes Versicherungspaket, dass auf den jeweiligen Betrieb zugeschnitten ist. Es gibt eine Reihe von Versicherungen, die innerhalb der Betriebsversicherung die Basisabsicherung gegen finanzielle Schäden darstellen. Daneben sind individuelle Versicherungen verfügbar, die ergänzend zur Basisabsicherung oder aufgrund eines besonderen Risikos in einer bestimmten Branche abgeschlossen werden.

Die Basisabsicherung – was gehört dazu?


Unternehmer, egal welcher Art, benötigen eine Basisabsicherung, die die Finanzkraft des Unternehmens auch in schwierigen Zeiten gewährleistet. Schwierige Zeiten bedeutet in dem Zusammenhang beispielsweise bei einem Ausfall der Produktionsmaschinen, bei hohen Schadenersatzforderungen oder bei Krankheit des Geschäftsinhabers. Je nachdem, um was für ein Unternehmen es sich handelt, ist das eine Risiko mehr, das andere weniger existenzbedrohend. Grundsätzlich sollte aber jedes existenzbedrohende Risiko über eine Versicherung abgesichert werden, sofern das möglich ist. Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist ein Muss für jeden Unternehmer. Sie kommt für Schadenersatzforderungen bei Sach- und Personenschäden sowie für daraus resultierende Vermögensschäden auf. Weiter notwendige Versicherungen orientieren sich am Bedarf.

Baukastensystem Betriebsversicherung


Die Betriebsversicherung funktioniert nach dem Baukastensystem. Da mit Standardangeboten kein optimaler Schutz erreicht werden kann, wird sie individuell zusammengestellt. Hinzu kommt, dass einige Berufsstände gesetzliche Vorgaben beachten müssen, was ihren Versicherungsschutz betrifft.

Beispiele für vorgeschriebene Versicherungen

  • Ärzte, Notare, Steuerberater, Rechtsanwälte, Gutachter und Architekten müssen als Voraussetzung für eine Berufsausübung eine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen.
  • Versicherungsmakler sind zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verpflichtet.
  • Für die Finanzierung von teuren Maschinen oder Anlagen kann der Kreditgeber den Abschluss einer Maschinenversicherung verlangen.

Sinnvolle Versicherungen für ausgewählte Betriebe und Branchen


Die gewerbliche Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar und das branchen- und berufsübergreifend. Weiterhin ist die Absicherung der Betriebsstätte und des Inventars sinnvoll. Dafür stehen mehrere Wege zur Verfügung. Analog zur privaten Hausratversicherung wurde für den gewerblichen Bereich die Inventar- oder Inhaltsversicherung geschaffen. Darüber sind Einrichtung, Waren und Vorräte gegen diverse Risiken abgesichert:

  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Feuer
  • Einbruchdiebstahl
  • ggf. Elementarschäden (Überschwemmungen, Lawinen, Erdrutsche etc.)

Schäden am Gebäude werden über eine eventuell vorhandene Gebäudeversicherung reguliert, sofern das Gebäude zum Betriebsvermögen gehört.

Versicherungen für Ausfälle von Maschinen oder der Arbeitskraft


Ein großes Risiko, das mit hohen finanziellen Verlusten verbunden ist, stellt in vielen Unternehmen der Ausfall von Maschinen und Anlagen dar. Bei Ein-Mann-Betrieben ist zudem der Ausfall des Unternehmensinhabers als einzige Arbeitskraft ein nicht zu kompensierender Schadensfall. Zwei Arten von Versicherungen kommen für derartige Fälle in Betracht:

  1. Eine Versicherung, die das Sachvermögen (Maschinen, Anlagen usw.) umfasst.
  2. Eine Versicherung, zum Schutz gegen verschiedene Arten von unvorhersehbaren Betriebsunterbrechungen.

Bei einer Betriebsunterbrechung kann nicht mehr oder nur noch teilweise in der Betriebsstätte gearbeitet werden. Demzufolge kommt es zu Umsatzausfällen, während die Fixkosten weiterlaufen und häufig auch noch Ersatz für die ausgefallenen Maschinen angeschafft oder die Reparatur derselben bezahlt werden muss. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung oder Betriebsausfallversicherung tritt in einem solchen Fall ein und übernimmt die weiterlaufenden Fixkosten. Sie lässt sich ebenfalls auf den Ausfall des Inhabers bei Krankheit, Unfall oder Tod erweitern. Wie die Inventarversicherung ist die Betriebsausfallversicherung individuell auf den Bedarf anpassbar.

Ein wichtiger Bestandteil der Betriebsversicherung: der Firmenrechtsschutz


Nicht zu unterschätzen ist weiterhin das Risiko von Rechtsstreitigkeiten. Bei unberechtigt vorgebrachten Schadenersatzforderungen springt die Haftpflichtversicherung ein. Sie übernimmt sogar die Kosten für ein notwendig werdendes Gerichtsverfahren, um die Forderungen abzuwehren. Allerdings reicht das als Rechtsschutz im gewerblichen Bereich nicht aus. Eine Firmenrechtsschutzversicherung hat einen wesentlich umfassenderen Leistungsumfang, vor allem dann, wenn es um die Durchsetzung eigener Forderungen geht. Zu den versicherbaren Rechtsgebieten zählen:

  • Arbeitsrechtsschutz
  • Verkehrsrechtsschutz
  • Rechtsschutz in Steuersachen
  • Mietrechtsschutz
  • ausgewählte Bereiche des Strafrechtsschutzes
  • Immobilienrechtsschutz

Nicht jeder Bereich trifft auf jeden Unternehmer zu. Deshalb ist auch die Firmenrechtsschutzversicherung eine bedarfsgerecht kombinierbare Versicherung.

Tipp der Redaktion

Vor allem viele kleine und mittelständische Betriebe sind oft nicht richtig abgesichert. Jedes Unternehmen hat individuellen Bedarf beim Thema Versicherung. Daher ist es ratsam nicht irgendein Standartprodukt von der Stange abzuschließen, sondern die Police gezielt zu wählen. Hier hilft besonders der Vergleich der Produkte. Zudem gelten Kombitarife als Spar-Tipp!.

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