Betriebshaftpflichtversicherung

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Gewerbe Firmen - Betriebshaftpflichtversicherung

In fast allen Arten von Betrieben "Pflicht"

  • Essenzieller Schutz - auch für die Mitarbeiter
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen Dritter
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Jede unternehmerische Tätigkeit ist mit dem Risiko verbunden, einem Dritten einen Schaden zuzufügen. Für manche Berufszweige ist eine Versicherung zur Abdeckung solcher Schäden Pflicht; sie müssen für eine Berufsausübung das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung vorweisen. Nicht unter die Versicherungspflicht fallende Unternehmen sind mit einer Betriebshaftpflichtversicherung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden geschützt. Zur Ergänzung einer gesetzlich vorgeschriebenen Berufshaftpflicht kommt die Betriebshaftpflicht ebenfalls zum Einsatz. Während die Berufshaftpflicht lediglich bei Vermögensschäden eintritt, werden mit der Betriebshaftpflicht weiterhin Personen- und Sachschäden abgedeckt.

Die Betriebshaftpflicht als zentrales Absicherungselement des Unternehmens


Die Betriebshaftpflicht stellt ein zentrales Element zur Absicherung jeglicher unternehmerischer Tätigkeit dar. Im Schadenfalle ist eine unbegrenzte Haftung des verursachenden Unternehmens vorgesehen. Schnell ergibt sich daraus eine existenzbedrohende Situation. Für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet das im Regelfalle das Aus. Aber auch größere Unternehmen sind in Gefahr. Mit einer Betriebshaftpflicht wird das Risiko von Schadenersatzforderungen erheblich gemindert. Abgesichert sind Schäden, die der Inhaber selbst sowie seine Mitarbeiter während ihrer Tätigkeit für das Unternehmen verursachen.

Abgrenzung von Vermögens- und Vermögensfolgeschäden


In der Versicherungsbranche wird zwischen echten Vermögensschäden und Vermögensfolgeschäden unterschieden. Ein echter Vermögensschaden ist ein finanzieller Schaden, der direkt verursacht wird und sich nicht aus einem vorausgehenden Schaden ergibt.

Beispiele für einen vorliegenden Vermögensschaden

  • Ein Rechtsanwalt rät seinem Mandanten zum Prozess, da er hohe Erfolgsaussichten sieht. Vor Gericht allerdings bekommt die Gegenseite Recht. Der Mandant muss auf seine Forderung verzichten und zudem die Gerichts- sowie die Anwaltskosten beider Seiten tragen. Die Schadenersatzforderung des Mandanten gegen den Rechtsanwalt wird von der Berufshaftpflicht getragen.
  • Ein Steuerberater macht bei der Steuererklärung seines Mandanten einen Fehler und berechnet eine Erstattung. Als der Steuerbescheid ergeht, ist darin eine Nachzahlung in vierstelliger Höhe enthalten. Der Steuerberater hat falsch beraten, ein Fall für die Berufshaftpflicht.

Beispiele für einen vorliegenden Vermögensfolgeschaden

  • Die Mitarbeiterin einer Reinigungsfirma wischt den Vorraum einer Bank und vergisst, das entsprechende Hinweisschild aufzustellen. Ein Kunde rutscht aus und zieht sich einen komplizierten Knochenbruch zu, der eine langwierige Behandlung in Zusammenhang mit einem monatelangen Arbeitsausfall nach sich zieht. Es kommt zum Verdienstausfall. Der Schaden wird als Vermögensfolgeschaden betrachtet, da er infolge eines Personenschadens auftritt. Die Betriebshaftpflicht wird in Anspruch genommen.
  • Aufgrund einer falschen Beschilderung durch die Mitarbeiter eines Straßenbauunternehmens kommt es zu einem Unfall. Personen werden verletzt, die Fahrzeuge erleiden zum Teil einen wirtschaftlichen Totalschaden. Hier kommt die Betriebshaftpflicht bei Schadenersatzforderungen der Beteiligten auf.

Rundumschutz mit der Betriebshaftpflicht genießen


Die Betriebshaftpflicht bietet Schutz bei Vermögens-, Sach- und Personenschäden. Echte Vermögensschäden sind ebenso eingeschlossen wie Vermögensfolgeschäden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich über alle Tätigkeiten des versicherten Unternehmens. Abgesichert sind somit sämtliche Aktivitäten des Inhabers und der Mitarbeiter

  • in der Betriebsstätte,
  • beim Kunden,
  • auf öffentlichen Plätzen sowie
  • auf dem Weg von und zu den Baustellen.

Weiterhin ist in einem Großteil der Betriebshaftpflichtversicherungen eine Produkthaftpflicht inkludiert. Sie tritt für Schäden ein, die ihre Ursache in einem fehlerhaften Produkt haben. Zudem ist der Einschluss von externen Firmen wie Reinigungsfirmen oder Subunternehmern möglich, sofern sie in einem Vertragsverhältnis mit dem versicherten Unternehmen stehen

Geltungsbereich der Betriebshaftpflicht


Die Betriebshaftpflicht gilt im In- und Ausland. Schäden im Ausland werden jedoch oft nur begrenzt reguliert. So wird zumeist zwischen EU und Nicht-EU differenziert. Auch kann sich der Geltungsbereich lediglich auf das geographische Europa erstrecken. Eine Ausweitung des Versicherungsschutzes auf das außereuropäische Ausland ist denkbar, zum Beispiel wenn das versicherte Unternehmen in der Exportbranche tätig ist. Dabei werden die einzelnen Länder häufig unterschiedlich betrachtet.

Deckungssummen und Beiträge in der Betriebshaftpflicht


Die Deckungssumme in der Betriebshaftpflicht sollte die Absicherung im größten anzunehmenden Schadensfall gewährleisten, mindestens aber für Personen- und Sachschäden 3 Millionen Euro betragen. Über die zu entrichtenden Beiträge lässt sich keine pauschale Aussage treffen. Neben der gewünschten Deckungssumme haben unter anderem die Anzahl der Mitarbeiter und der jährliche Umsatz Einfluss auf die Beitragsberechnung. Wir bieten Ihnen einen ausführlichen Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherung an. So können Sie schnell und bequem den Markt sondieren und die gewünschte Versicherung wählen. Ebenso finden Sie einen Betriebshaftpflicht Online Rechner mit dem Sie sich vorab über Preise und Leistungen informieren können.

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