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Freitag, 30. Juli 2010  
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Informationen gesetzliche Krankenkasse - GKV

Arbeitnehmer die jährlich unter der so genannten Beitragsbemessungsgrenze von 49.950,- € Brutto (inkl. aller Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachts/- Urlaubsgeld, Provisionen etc.) verdienen, müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Es gibt viele verschiedene Krankenkassen, mit Unterschieden bei Zusatzleistungen, Bonussystemen sowie Beitrags- rückerstattungen durch Wahltarife. Sie entscheiden selbst, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern möchten.

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Seit 01.01.2009 liegt der Beitragssatz bei 15,5 % - Dieser zählt für alle Krankenkassen!

Einige Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag - jedoch nicht alle Krankenkassen.

Beitragsrückerstattungen von bis zu 600.- € im Jahr sind möglich.


Jeder gesetzlich Versicherte, der seit mindestens 18 Monaten bei seiner Krankenkasse ist, hat das Recht frei zu wählen und zu wechseln. Dabei muss Sie die neue Krankenkasse grundsätzlich aufnehmen, ohne irgendwelche Gesundheitschecks oder Wartezeiten.
Wann habe ich ein Kündigungsrecht? - Wie kann ich wechseln?  
Jeder, der seit mindestens 18 Monate bei seiner Krankenkasse versichert ist, hat ein Kündigungsrecht. Der Versicherte kann dann innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist
von zwei Monaten jederzeit zu einer neuen gesetzlichen Krankenkasse wechseln.
TIPP der Redaktion - Eine private Krankenversicherung ist die günstige Alternative  
Alle Selbstständigen, Freiberufler und Beamte können unproblematisch in die private Krankenversicherung wechseln. Auch angestellte Arbeitnehmer die über 49.950.- € Brutto jährlich verdienen können in die "Private" wechseln.
Hier gibt es Tarife bereits ab 65.- €* monatlich - Vergleich Private Krankenversicherung
Falls Sie sich mehr über einen Wechsel, Kündigung und andere günstige gesetzliche Krankenkassen informieren möchten, bieten wir Ihnen unseren unverbindlichen Vergleich an.
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Gesetzlichen Krankenkassen - Der Zusatzbeitrag muss nicht sein!
schreibt Stiftung Warentest 6/2010
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