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| Freitag, 30. Juli 2010 |
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Informationen gesetzliche Krankenkasse - GKV
Arbeitnehmer die jährlich unter der so genannten Beitragsbemessungsgrenze von 49.950,- € Brutto (inkl. aller Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachts/- Urlaubsgeld, Provisionen etc.) verdienen, müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Es gibt viele verschiedene Krankenkassen, mit Unterschieden bei Zusatzleistungen, Bonussystemen sowie Beitrags- rückerstattungen durch Wahltarife. Sie entscheiden selbst, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern möchten.
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Seit 01.01.2009 liegt der Beitragssatz bei 15,5 % - Dieser zählt für alle Krankenkassen!
Einige Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag - jedoch nicht alle Krankenkassen.
Beitragsrückerstattungen von bis zu 600.- € im Jahr sind möglich.
Jeder gesetzlich Versicherte, der seit mindestens 18 Monaten bei seiner Krankenkasse ist, hat das Recht frei zu wählen und zu wechseln. Dabei muss Sie die neue Krankenkasse grundsätzlich aufnehmen, ohne irgendwelche Gesundheitschecks oder Wartezeiten.
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Wann habe ich ein Kündigungsrecht? - Wie kann ich wechseln? |
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Jeder, der seit mindestens 18 Monate bei seiner Krankenkasse versichert ist, hat ein Kündigungsrecht. Der Versicherte kann dann innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist
von zwei Monaten jederzeit zu einer neuen gesetzlichen Krankenkasse wechseln. |
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Falls Sie sich mehr über einen Wechsel, Kündigung und andere günstige gesetzliche Krankenkassen informieren möchten, bieten wir Ihnen unseren unverbindlichen Vergleich an. Testen Sie uns - sparen Sie langfristig.
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| Gesetzlichen Krankenkassen - Der Zusatzbeitrag muss nicht sein! |
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| "Die gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden sich vor allem durch Extraleistungen und Serviceangebote. Doch auch in Sachen Beiträge tut sich etwas..." |
| schreibt Stiftung Warentest 6/2010 |
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