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Freitag, 21. November 2008  
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Informationen gesetzliche Krankenkasse - GKV

Arbeitnehmer die jährlich unter der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze von 48.150,- € Brutto (inkl. aller Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachts/- Urlaubsgeld, Provisionen etc.) verdienen, müssen Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sein. Es gibt viele verschiedene Krankenkassen, nahezu alle mit gleichen Leistungen, da diese gesetzlich geregelt sind. Sie entscheiden dabei selbst, bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern möchten.

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Welche Krankenkasse bietet Ihnen im Preis-Leistungsverhältnis günstige Konditionen?

Aktuell liegen die Beitragsdifferenzen ca. bei 2,5% - Ein Wechsel kann sich also lohnen!

Jeder gesetzlich Versicherte, der seit mindestens 18 Monaten bei seiner Krankenkasse ist, hat das Recht frei zu wählen und zu wechseln. Dabei muss Sie die neue Krankenkasse grundsätzlich aufnehmen, ohne irgendwelche Gesundheitschecks oder Wartezeiten.

Der häufigste Grund für einen Wechsel der Krankenkasse sind zu hohen Beiträge.
Wann habe ich ein Kündigungsrecht? - Wie kann ich wechseln?  
Jeder, der seit mindestens 18 Monate bei seiner Krankenkasse versichert ist, hat ein Kündigungsrecht. Der Versicherte kann dann innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist
von zwei Monaten jederzeit zu einer neuen gesetzlichen Krankenkasse wechseln.
Sollte Ihre Mitgliedschaft kürzer sein, kann nur gekündigt werden, wenn die Beiträge gestiegen sind. Hier spricht man von einem Sonderkündigungsrecht. Falls Sie sich mehr über einen Wechsel, Kündigung und anderen günstigen gesetzlichen Krankenkassen informieren möchten, bieten wir Ihnen unseren unverbindlichen Vergleich an. Testen Sie uns - sparen Sie langfristig.

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Die gesetzliche Krankenversicherung - hohes Einsparpotenzial
FINANZtest-online 01.02.2007
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